Polizist schlägt Frau bei Pali-Demo: Irische Botschaft äußert Besorgnis
Polizisten schlägt Irin bei einer unangemeldeteten Palästina-Demo ins Gesicht. Gegen fast alle Demonstranten werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auf mehreren Videos von der Kundgebung ist zu sehen, wie ein Polizist einer Frau mit der Faust zweimal ins Gesicht schlägt, der Demonstrantin läuft Blut aus der Nase. Dem irischen Sender RTÉ zufolge teilte die irische Protestorganisation „Irish Bloc Berlin“ mit, der Arm der Frau sei gebrochen, sie müsse operiert werden.
Die Berliner Polizei hatte am Samstag bestätigt, Videoaufnahmen von dem Zwischenfall zu kennen. Der betreffende Beamte sei identifiziert, der Vorfall werde geprüft, sagte ein Sprecher. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wurde zunächst nicht eingeleitet. Es werde noch geprüft, „ob das Verhalten verhältnismäßig war“.
Die geschlagene Frau wurde demnach von der Berliner Feuerwehr behandelt, wegen unbekannter Verletzungen. Gegen sie werde wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, hieß es weiter.
Fast so viele Strafverfahren wie Demonstranten
Laut Polizei hatten mehrere hundert Einsatzkräfte am Donnerstagabend eine unerlaubte „Ansammlung im Kontext des Nahostkonfliktes“ in der Nähe des Hackeschen Marktes aufgelöst. Den Angaben zufolge bewegten sich rund 100 Personen zwischen Rosenthaler Platz und Hackeschem Markt „hin und her“. Einzelne hätten sich gegenüber Einsatzkräften „verbal aggressiv“ verhalten. Da keine Versammlungsleitung zu erkennen war, sei die Menschenansammlung aufgelöst worden. Bei dem Einsatz sei es zu Beleidigungen, tätlichen Angriffen und Widerstandshandlungen auf und gegen Polizisten gekommen.
94 Personen setzte die Polizei laut einer am Freitag veröffentlichten Bilanz vorläufig fest. Sie leitete 96 Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, des tätlichen Angriffes auf und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Verfahren gibt es auch wegen Beleidigung, Körperverletzung sowie wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes.
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