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Polizeigewalt in Berlin„Texanische Verhältnisse“

Im Oktober 2012 stirbt André Conrad durch Polizeikugeln. Handelten die Beamten unverhältnismäßig? Anwalt Hubert Dreyling glaubt: ja.

Keine Gewalt! Berliner Polizei im Einsatz. Bild: imago / christian thiel

BERLIN taz | Zum Kaffee waren sie verabredet, Brunhilde Conrad wartete den ganzen Nachmittag auf ihren Sohn. „Aber André kam nicht“, erinnert sich die 79-Jährige. Stattdessen stand abends die Kriminalpolizei vor ihrer Haustür. Da lag André Conrad schon im künstlichen Koma, nach einer Notoperation. Ein paar Tage später würde er sterben, an den Folgen eines Polizeieinsatzes.

„Mein lieber André“, sagt Brunhilde Conrad in ihrem mit Erinnerungsfotos ausstaffierten Wohnzimmer und fängt an zu weinen. Es fällt ihr schwer, über seinen Tod zu sprechen. Die Bisswunden vom Polizeihund, die vom Pfefferspray verklebten Augen: „Er sah schlimm aus.“

Es ist der 6. Oktober 2012, als André Conrad mit einem Küchenmesser und einer Bierflasche in der Hand durch Berlin-Wedding irrt. Anwohner rufen die Polizei. Die stoppt den alkoholisierten 50-Jährigen in der Antwerpener Straße auf eine Weise, die bis heute, gelinde gesagt, umstritten ist. Passanten nehmen den rabiaten Einsatz mit dem Handy auf. „Den mache ich fertig“, soll einer der Beamten gesagt haben.

Zehn Schüsse geben Polizeiobermeisterin S. und Polizeihauptmeister L. ab, sechs Kugeln treffen André Conrad in Bauch und Beine. Mit Durchschüssen und Schenkelbrüchen geht er zu Boden, stark blutend. Verstärkung trifft ein, und weil Conrad André sein Messer nicht loslässt, setzt es Tritte und Hiebe mit dem Schlagstock. Außerdem sprühen ihm die Beamten Pfefferspray in die Augen und hetzen einen Diensthund auf ihn. Zwei Wochen später erliegt der „Messermann“, wie ihn die Boulevardpresse nennt, im Krankenhaus seinen Verletzungen.

„Texanische Verhältnisse“

„Ich bin hell empört“, sagt Hubert Dreyling. Der Anwalt gerät schnell in Rage, aber der Fall André Conrad regt den 67-Jährigen besonders auf. „Texanische Verhältnisse“ seien das, schimpft Dreyling. Polizeibeamte spielten sich als „Herren über Leben und Tod“ auf. Man merkt schnell: Der Strafverteidiger ist kein großer Freund der deutschen Polizei.

Hubert Dreyling ist ein bekannter Anwalt, über 500 Schwurgerichtsverfahren hat er begleitet, darunter den ersten Mauerschützenprozess und das Verfahren gegen Ex-Stasi-Minister Erich Mielke. Jetzt vertritt Dreyling Brunhilde Conrad. Im Fall ihres Sohnes André hat er bei der Staatsanwaltschaft beantragt, wegen „vollendeten Totschlags“ Anklage gegen die Polizeibeamten S. und L. zu erheben.

Der Strafverteidiger sammelt Kunstwerke, seine Kanzlei in der Keithstraße hängt voller Bilder. Brunhilde Conrad engagierte Dreyling auf Empfehlung eines Bekannten. Der musste sich erst einmal einarbeiten in das heikle Thema. Mittendrin gab es den nächsten Vorfall, am Neptunbrunnen am Berliner Alexanderplatz. Und der regt Dreyling noch ein bisschen mehr auf.

Ohne Warnschuss

Im Neptunbrunnen steht am 28. Juni 2013 plötzlich ein verwirrter nackter Mann im Becken und verletzt sich selbst mit einem Sägemesser. Die Polizei eilt herbei, umzingelt den Mann, der, wie sich herausstellen wird, unter Drogen steht. Als dieser den Polizeimeister F. mit seinem Messer bedroht, schießt F. ihm ohne Warnschuss in die Brust. Der Mann stirbt noch am Tatort.

Auch dieser Einsatz wird von Augenzeugen gefilmt und im Internet verbreitet. Manche sehen darin eine notwendige Selbstverteidigung, andere die vermeidbare Exekution eines Hilflosen. „Es gab empörte Bürger, die Strafanzeige wegen Mordes stellten“, sagt Dreyling. Wenig später übernahm er auch den Fall. Dreyling will jetzt auch den Beamten F. vor Gericht bringen, den Todesschützen vom Neptunbrunnen.

Der Jurist sieht in den zwei Fällen in Wedding und am Neptunbrunnen eine Parallele: Beide Männer seien „psychisch angeknackst“ und „nicht schuldfähig“ gewesen. Und sie hätten niemanden ernsthaft bedroht. „Es gab keine akute Gefahr“, sagt Dreyling – bis die Polizei eintraf.

Die Polizei bleibt stumm

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Im Fall Neptunbrunnen stellte sie die Ermittlungen gegen den Beamten F. am 23. August ein. Der Beamte habe auf den nackten Mann aus „Notwehr“ geschossen, heißt es. Der Einsatz sei „völlig unverhältnismäßig“ gewesen, sagt dagegen Anwalt Dreyling, der den Vater des Getöteten vertritt. Der bedrohte Beamte hätte den Brunnen ohne Weiteres durch ein paar Schritte rückwärts verlassen können. „Was er ja auch tat, nachdem er den Mann erschossen hatte, wie das aufgenommene Video eindeutig zeigt.“

Im Fall André Conrad laufen die Ermittlungen noch. Der Fall sei „ziemlich kompliziert“, sagt Martin Steltner, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Zu den Inhalten der Ermittlungen äußert er sich nicht, auch die Polizei bleibt seit Monaten stumm.

Einer der wenigen Insider, die reden, ist Joachim Kersten. Der Professor an der deutschen Polizeihochschule in Münster beklagt schon länger die mangelnde „Fehlerkultur“ bei der deutschen Polizei. Nach Gewaltvorfällen werde reflexhaft das „Unfehlbarkeitsdogma“ hochgehalten, sagt Kersten. „Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch, aber Polizeipräsidenten und sogar Innenminister posaunen fragwürdige Unschuldsbehauptungen wie Notwehr hinaus“, auch wenn Gerichtsgutachten später zu gegenteiligen Urteilen kämen.

Der Fall Teresa Z.

Als Beispiel nennt Kersten den Fall Teresa Z. Wegen eines Streits mit ihrem Freund hatte die Münchner Studentin im Januar 2013 die Polizei zu Hilfe gerufen. Wenig später fand sie sich in einer Haftzelle wieder, wo ihr ein Beamter das Nasenbein brach, obwohl sie fixiert war. Vor Gericht gab der Beamte an, er habe aus Notwehr gehandelt. Münchens Polizeipräsident hatte sich diese Version schon vor Abschluss interner Ermittlungen zu eigen gemacht. Dieser „Korpsgeist“ sei ein Problem, sagt Soziologe Kersten. „Wer Kritik nur äußern, sie selbst nicht ertragen kann, versagt als Vorbild.“

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beklagt schon länger, dass es Fälle „rechtswidriger Polizeigewalt“ in Deutschland gebe. Tödlich enden Polizeieinsätze jedoch relativ selten. In Berlin wurden seit 2008 sechs Menschen mit Schüssen aus Polizeiwaffen getötet, wie Innensenator Frank Henkel (CDU) nun auf eine Anfrage der Grünen antwortete. Zwölf weitere Menschen erlitten danach Verletzungen.

Als André Conrad am 19. Oktober 2012 in einem Berliner Krankenhaus stirbt, bekommt seine Mutter einen Anruf von der Polizei. Man bedauere den „Zwischenfall“, erklärt man der 79-Jährigen. „Ich habe dann gesagt, dass es damit nicht abgetan ist, und den Hörer aufgelegt“, erinnert sie sich. Zur Beerdigung kam niemand von der Polizei und auch kein Politiker.

Angeblich Notwehr

Ob der Fall Conrad je vor Gericht kommt, ist unklar. „Vorrangige Haftsachen“ hätten Priorität, sagt Martin Steltner von der Generalstaatsanwaltschaft. Seit einem Jahr wird nun gegen zwei Beamte wegen Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt. „Wir machen uns das nicht leicht“, sagt Steltner.

Anwalt Dreyling kennt die Ermittlungsakten. Die Polizei argumentiere, aus Notwehr gehandelt zu haben. Wenn man sich das Video der Passanten anschaut, fällt es schwer, an Notwehr zu glauben. Darauf ist André Conrad zu sehen, wie er mit blutenden Schusswunden auf der Antwerpener Straße liegt. Auch am Boden fuchtelt er noch eine Weile mit seinem Messer. Doch rechtfertigt dies, brutal auf ihn einzuprügeln? Hätten die Beamten überhaupt schießen müssen? Der Mann sei verwirrt gewesen, betrunken herumgewankt, sagt Dreyling. „Da kann ein Polizist Abstand halten und muss nicht zehn Schüsse abfeuern.“

Aus der Bahn geworfen

Der 50-jährige André Conrad war gelernter Maler, in Mecklenburg verwaltete er das Mietshaus der Eltern. Doch dann starben kurz hintereinander sein 18-jähriger Sohn und sein Vater Joachim. Der doppelte Verlust warf André Conrad wohl aus der Bahn. Als er am 6. Oktober durch Wedding irrt, bat er zunächst einen Kioskverkäufer, ihn zu erschießen. „Er ist durchgedreht, hätte psychologische Hilfe gebraucht“, sagt seine Mutter. Kurz darauf fliegen tatsächlich Kugeln, aus zwei Polizeiwaffen. Die Schüsse der Beamten S. und L. sind im ganzen Kiez zu hören.

„Das war wie eine Hinrichtung“, sagte eine Augenzeugin später. Laut Anwalt Dreyling fand diese Zeugenaussage keine Erwähnung in den polizeilichen Ermittlungsakten. Einer mit dem Fall betrauten Staatsanwältin soll das Verfahren entzogen worden sein, weil sie den Behörden nicht genehm war.

Im Fall des tödlichen Polizeieinsatzes am Neptunbrunnen hat Dreyling Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Sollte die Staatsanwaltschaft auch die Ermittlungen im Fall André Conrad einstellen, will der Anwalt Klageerzwingungsverfahren erwirken, notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen.

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41 Kommentare

 / 
  • 7G
    786 (Profil gelöscht)

    In solchen Momenten wünscht man sich wirklich die RAF zurück.

    • @786 (Profil gelöscht):

      Und nun denken wir nochmal ganz stark darüber nach wem und welchen Strukturen die "RAF" am meisten in die Hände gespielt hat!

       

      Glück auf!

       

      Karl

  • Wie die korrekte Formulierunglautet, darf als

    bekannte vorausgesetzt werden.

    Wollte lediglich darauf hinweisen: Die Notwehrlage muss auch wirklich vorgelegen haben "PutativN" ist immer etwas ärgerlich.

     

    Eine Notwehrprovokation sehe ich wegen der rechtlichen Verpflichtung zum Einschreiten

    als nicht gegeben an.

    Über die Art des Einschreitens muss allerdings diskutiert werden!

    Der geistige Zustand spielt sicher noch bei der Planung des Einschreitens eine Rolle, bei der Abwehrhandlung ist das aber unerheblich.

     

    Taser ist da schon eine Option, wenn berücksichtigt wird das es sich um "less than lethal", aber keineswegs um harmlose Mittel handelt.

    Der Schaden ist halt statistisch doch beim Taser deutlich geringer als bei ZNS-wirksamen PEP-Treffern!

     

    Daher erscheint mir ein mehrschüssiger Taser mit Protokollierungsmodul durchaus erwägenswert.

     

    Glück auf!

     

    Karl

  • K
    Kariba

    @ Karl

    Was bitte finden Sie denn daran "einsatztaktisch" wertvoll seitens Polizei, in den Brunnen zu klettern , dem ganz offensichtlich schwer verwirrten Mann derart nahe zu kommen, um ihn dann aus nächster Nähe mit mehreren Schüssen abzuknallen?

    Das ist ja wohl mehr Hollywood-/USA-like, als die von Ihnen so bemängelten Zeugenaussagen/Kommentare.

    Wie es hier auch schon gesagt wurde, wäre ein gezielter Schuss bspw. in die Hand/den Arm in der er das Messer hielt...mit etwas mehr Abstand wohlbemerkt...aus meiner Sicht doch weitaus humaner gewesen. Vll hab ich aber auch einfach zu viel Hollywood-Schnulzen mit Happy End egsehen!?

    • @Kariba:

      Von wegen "wertvoll", bitte rekapitulieren Sie bitte die sich aus dem PolG ergebende Verpflichtung des PVB zum Einschreiten bei entsprechender Selbstgefährdung.

      Ob der Ansatz glücklich war ist in der Tat fraglich, nur untätig bleiben ist nicht drin.

       

      Der Sicherungsschütze hat unter Berücksichtigung der tatsächichen Wirkung von Kurzwaffenmunition (die ist sehr beschränkt)technisch korrekt gehandelt.

      Kunstschüsse in Extemitären sind "Hollywood", praktisch kaum mahcbar und von extrem unvorhersagbarer Wirkung. Daher wird primär auf stoppendes SWG ausgebildet: Beshcuss des vitalen Dreiecks bis zu sichtbaren Wirkungseintritt!

       

      Da gibt es keine schöne Lösung!

       

      Glück auf!

       

      Karl

    • @Kariba:

      @ Kariba,

       

      es ist mit der Kurzwaffe kaum möglich, und letztlich Glück, eine Extremität zu treffen. Ob, und wie, das wirkt ist auch schlecht vorhersehbar. Wirkung kann in Fallenlasen bestehen, aber auch wirkungslos sein oder gar den Thorax-Wirbelsäulenbereich verletzten!

       

      Die Frage stellt sich ob wegen der Selbstgefährdung ein anderes Einschreiten machbar war...

      Eine Verpflichtung zum Einschreiten war ja rechtlich vorhanden. Ein positiverer Ausgang wär mir auch lieber!

       

      Glück auf!

       

      Karl

  • IB
    Ingo Bernable

    Solche 'Vorfälle' sind letztlich schon in der Struktur angelegt. Die Polizei soll das staatliche (bzw. staatlicherseits angemaßte) Gewaltmonopol durchsetzen. Dementsprechend sind die einzelnen Polizeibeamte nichts weiter als berufsmäßige Gewalttäter. Wer unrechtmäßig erschossen wird, darf hinterher Beschwerde in dreifacher Ausführung einlegen, damit auch ja keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit aufkommen.

  • FH
    Franz Hals

    @Rudolf Zursei

    Eisenberg war Jude und litt an einer genetisch bedingten psychischen Störung - 12 Kugeln, davon 7 in den Rücken waren eine deutlihe Überreaktion.

  • LF
    Lionel Feininger

    Psychisch kranke Menschen abknallen, dass ist Euthanasie durch die Hintertür.

  • K
    Keno

    Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz

    • @Keno:

      Das ist eine andere Geschichte!

       

      Glück auf! Karl

      • @KarlM:

        nein ist es nicht...

  • G
    Gast

    Zu einer ausgewogenen berichterstattung gehören auch berichte und empörung über im dienst verletzte polizisten

     

    Lese ich nicht aufmerksam genug oder gibt es tatsächlich ein horrendes missverhältnis bei den berichten über vermeintliche polizeigewalt und im dienst verletzte oder getötete polizisten?

     

    Manchmal habe ich den eindruck, dass ein in solchen situationen verletzter oder getöteter polizist der taz lieber ist als eine notwehreaktion

     

    Und um es ganz klar zu sagen: mir nicht!

    • A
      Anti
      @Gast:

      Für Leute die sich das alltägliche Ausüben von Gewalt zum Beruf wählen, ist es mE schlichtweg Berufsrisiko selber Opfer von Gewalt zu werden.

      Kein Mitleid für Täter, egal ob mit oder ohne Uniform.

  • B
    Blechstein

    Tatsache ist wohl, das Polizeibeamte keine Kenntnisse über psychische Krankheiten und deren Erscheinungsbilder auf der Polizeischule lernen. Sie können diese vermeintlichen "Täter" in keinster Weise einschätzen und handeln wie Naivpersonen in solchen Sitationen - unmöglich sowas

    • @Blechstein:

      Die Sachkundigen sind ja auch alle Ärtze geworden und nicht zur Polizei gegeangen....

       

      Hier entscheidet -leider- die konkrete Gefahr, nicht die Ursachenforschung.

       

      Glück auf!

       

      Karl

  • K
    Kariba

    @ Gast1

    Tasereinsätze führten bereits mehrmals zu Todesfällen!Diese Geräte sollten weltweit verboten werden.

     

    @ Gast

    Ich finde diesen Artikel gar nicht peinlich. Genügend Augenzeugen und auch andere, die das Video gesehen haben, finden die Reaktion seitens Polizei mehr als fragwürdig.

    Zudem summieren sich doch bundesweit überzogene Polizeiaktionen, die oftmals gar nicht strafrechtlich geahndet od gar verfolgt werden.

    Offensichtlich wird die Macht dieser Instanz von einigen Mitgliedern auf fatale Weise ausgenutzt.

    Eine objektive Kontrollinstanz ist lange überfällig!

    • @Kariba:

      Wenn ich mir die ach so kundigen Sachverhaltsbeschreibungen hier durchlese, stellen gerade diese Komemtare die Frage mit welcher Fachkenntnis die Handlungen eingeschätzt werden, mehrheitlich klingts nach zu viel "Hollywood", weniger nach soliden einsatztaktischen oder gar pathologischen Kenntnissen!

       

      Glück auf!

       

      Karl

      • @KarlM:

        Scherzkeks...

  • P
    Peter

    Die Situation war ungünstig. Aber jetzt die Polizei per se zu verdammen finde ich unreflektiert. Wenn der Messermann jemanden selber verletzt oder getötet hatte, wäre es eine Tragödie gewesen nach dem Motto "Wie hätte es so weit kommen können bla bla" "Was muss der arme Mann durchgemacht haben das er sowas getan hat bla bla".

     

    Die Polizeit hatte das gute recht den Mann zu stoppen. Er war eine Gefahr. Ich verstehe nicht wieso man in Deutschland immer Verständnis mit Gewalttätern hat.

    • @Peter:

      Haaalllo? Ob jemand aus Notwehr erschossen wird oder mit einer Vielzahl von Schüssen hingerichtet wird ist wohl ein Unterschied.

  • RZ
    Rudolf Zursei

    Freunde, schaut euch mal den Fall Tennessee Eisenberg an. Er wurde in Regensburg auch mit 12 Kugeln niedergestreckt, davon 7 in den Rücken. Ich hattet auch schon drüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft begann nichtmal zu ermitteln.

    http://www.tennessee-eisenberg.de/

    • G
      gast
      @Rudolf Zursei:

      habe es eben gelesen. Unglaublich !

       

      Tja, es fehlen einem die Worte was in diesem Fall das Gericht dazu meinte.

       

      Wenn alles nichts hilft, heißt es ja immer "Widerstand gegen die Staatsgewalt", das rechtfertigt alles.

       

      Ich wünsche den Hinterbliebenen und deren Unterstützern genug Geld und Kraft um den Weg der echten Gerechtigkeit zu gehen.

    • @Rudolf Zursei:

      Die Zahl der Treffer ist grundsätzlich kein Kriterium für die Rechtmäßigkeit.

       

      Eingedenk der geringen Wirkung von Kurzwaffenmunition wird, zu recht, so ausgebildet, das zu schießen ist bis sichtbar Wirkung eintritt!

       

      Die Trefferlage schon eher, wobei hier, da darf man die bayr. Pol nicht über Gebühr verteidigen, sowohl eine Überreaktion wie auch eine unglückliche Drehbewegung des T E für das Schadensbild in Betracht kommen.

       

      Glück auf!

      • @KarlM:

        hat dich eigetlich die Polizei angagiert, um hier solch Großartige Argumente zu bringen?

  • A
    Alecs

    ACAB

  • G1
    Gast 1

    Wenn die Polizei endlich mit Distanzwaffen ausgerüstet würde, die nicht tödlich wirken (z. B. Taser), bräuchten solche Diskussionen gar nicht erst aufkommen.

    • Z
      zonk
      @Gast 1:

      genau weil taser ja soviel besser sind... lies dir mal berichtge über den einsatz von tasern durch... da gibts auch einige todesopfer weil die beamten es nicht bei einem mal tasern belassen sondern immer wieder drücken bis die menschen sich nicht mehr bewegen

    • S
      schreiber
      @Gast 1:

      Sorry aber es gibt bereits genug Todesfälle mit Tasern (zb. USA). Diese Waffe kann man so nicht mehr als Nicht-Tödlich bezeichnen.

  • G
    GAST

    "Notwehr bzw der pol. Schusswaffengebrauch kennt kein normiertes Abwägungsverfahren welches untrennbar mit der "Verhältnismäßigkeit" verbunden ist!"

     

    Bei §32 StGB vielleicht nicht (obwohl einige Einschränkungen/Besonderheiten bei Geisteskranken,Kindern usw. zu beachten sind).

     

    Bei UZwG Bln sieht es aber ganz anders aus.

    In §4 UZwG Bln ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eindeutig geregelt.

    • @GAST:

      Das war auch auf den § 32 bezogen.

       

      Ansonsten kommts ja auf den "tatsächlich gegenwärtigen Angriff" an, so es diesen wirklich gab.

       

      Bei einer Messer führenden Person kann der SWG durchaus zweckmäßig und angemessen sein.

       

      Ein Taser hätte hier aber durchaus zu einem weniger tragischen AUsgang beitragen können, wobei man das Problem des excited delirium natürlich nicht unerwähnt lassen darf.

       

      Glück auf Karl

      • G
        GAST
        @KarlM:

        Erstmal sprachen Sie in Ihrem Beitrag von der Notwehr,also § 32 StGB,um in Anschluß zu den Polizeigesetzen und Gefahrabwendung zu kommen.Es sind nun mal zwei unterschiedliche Rechtsgebiete,selbst wenn es im Sachverhalt zu Überschneidungen kommen kann.

         

        Es heißt "gegenwärtiger,rechtswidriger Angriff".

         

        "Bei einer Messer führenden Person kann der SWG durchaus zweckmäßig und angemessen sein."

         

        Sicherlich,es kann aber auch das Enstehen der Notwehrlage diskutiert werden,z.B im Rahmen einer Notwehrprovokation.Es kann auch der geistige Zustand des Betroffenen im Rahmen der Einschränkungen des Notwehrrechts diskutiert werden usw.

        Ensprechend halte ich die Ideen des Anwalts keinesfalls für unsinnig.

         

        Bei der statistisch belegten relativ geringen Zahl der Getöteten im Rahmen des polizeilichen Schusswaffeneinsatzes würde ich den Taser niemals "freigeben".Die Herabsenkung der Hemmschwelle bei den Polizisten ist nicht sonderlich erstrebenswert.Ein Taser ist eben eine Waffe,die leider allzu häufig als ein "mildes Mittel" behandelt wird.

  • Y
    Yup

    Ich kann das aus persönlicher Erfahrung mit den Bullen in München bestätigen: Brutales, völlig unverhältnismäßiges Vorgehen gepaart mit unglaublicher Überheblichkeit und Arroganz. Man kann nur hoffen, dass diese ... Leute ... bekommen, was sie verdienen!

  • 1
    11

    das ist mir peinlich, so ein artikel in meiner taz. wer das originalvideo gesehen hat weiß daß da ein etwas unbesonnener polizist sich in eine dumme situation begibt, indem er überhaupt in den brunnen steigt, auch wenn er es vielleicht getan hat um zu helfen. die panik des polizisten ist in dieser situation, in der sich der psychisch gestörte und ggfs. unter drogen stehende, sich also nicht mehr unter kontrolle habende conrad zügig mit einem messer bewaffnet auf ihn zubewegt, mehr als verständlich. da hätte wohl fast jeder abgedrückt, auch für solche situationen ausgebildete menschen. dumm gelaufen. das einzige, was man als konsequent daraus ziehen sollte wäre, ein schild "max. 1 idiot" an sämtlichen berliner brunnen anzubringen. aber daraus eine agitation gegen polizeigewalt zu machen ist einfach bloß reißerisch, boulevard und peinlich.

    • B
      bla
      @11:

      der mann in dem brunne war nicht conrad sondern jemand anderes....

    • S
      schreiber
      @11:

      Gut ausgebildet hätte ein Schuß zB ins Bein gereicht.

  • Erstmal grundsätzlich:

     

    Notwehr bzw der pol. Schusswaffengebrauch kennt kein normiertes Abwägungsverfahren welches untrennbar mit mit der "Verhältnismäßigkeit" verbunden ist!

     

    Auch würde es der Sachdiskussion dienlich sein, die Grundlagen und den Zweck des im Pol.G. festgelegten Schusswaffengebrauchs zu erläutern.

     

    Das Abwenden einer konkreten Gefahr ist hier zu diskutieren, nicht die Befindlichkeiten eines Anwaltes der es eigentlcih besser wissen müsste.

     

    Waffentechnische Info:

     

    Der einzelne Treffer aus der Kurzwaffe ist nicht besonders wirklungsvoll, es sei denn das "vitale Dreieck", etwa 15 % der Körperfläche, werden unverzüglich getroffen.

     

    Schüsse auf Extemitäten sind meist wirkungslos und werden auch als wirkungslos in der Ausbildung vermittelt. Die fehlgegangenen Schüsse sind ein Nachweis des Versuchs hier durch -relativ ungefährliche- Extremitätentreffer den Angreifer zu stoppen. Hat nicht funktioniert.

     

    Auch wichtig: Treffer landen in der Praxis nicht unbedingt dort wohin gezielt wird.

     

    Den Ablauf im Einzelfall kann man ohne Kenntnis der Todesursachenfeststellung in den Details, garnicht belastbar bewerten.

     

    Glück auf!

     

    Karl

    • U
      unbenannt
      @KarlM:

      Wie kann man einen Schuss ins Knie als wirkungslos bezeichnen.

       

      Wenn man es so wie Sie sehen will, dann rechtfertigt sich, das man auf einen betrunkenen Mann 10 Kugeln abfeuert ?

       

      Sind die Leute im genauen Zielen so schlecht geschult oder talentfrei, war die Panik vor einem verletzten betrunkenen Mann so irre groß ?????????????

      • @unbenannt:

        Knie ist in dynamischen Lagen insatztaktisch wirkungslos, aus der Kurzwaffe soweiso. Wennn es ums Stoppen geht!

         

        Zudem kaum zu treffen, da die Bewegungrichtung nicht brauchbar abzuschätzen ist.

        Ich schieße 3-500 Schuss im Monat, mehr als die meisten PVB im Jahr und würde es auch nicht drauf ankommen lassen.

        Bei den 10 Schuss brauchen Sie sich nur die Schusskanallagen anzusehen, und Sie werden erkennen dass Sie Unsinn reden. Auch wenn ich versucht hätte die Lage anders zu lösen.

         

        Glück auf!

         

        Karl

        • @KarlM:

          Was ist denn mit den Schusskanallagen. Du hasts hier nicht mit Polizeischülern zu tun. Bring doch mal eine Argumentationskette zu Ende, statt nur mit pseudoprofessionellem Fachjargon Eindruck zu schinden, du Profi du. Es geht bei der ganzen Diskussion nämlich um Akzeptanz. Polizisten sind anscheinend oft der Meinung diese wäre nicht notwendig oder durch autoritäres Auftreten einfach zu fordern. Nach dem Motto "Ich muss mich nicht erklären, weil ich ein Monopol auf die Moral habe." Der mündige Bürger (is euch immer etwas unheimlich, wa?) möchte aber, dass auch Polizisten sich für einen Toten ernsthaft! rechtfertigen müssen. Man wird ja auch sonst nicht müde, zu betonen, Polizisten seien nur Menschen. MENSCHEN MÜSSEN SICH RECHTFERTIGEN.

    • F
      FaktenStattFiktion
      @KarlM:

      Korrekt.