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■ PolizeigesetzBayerns SPD klagt

München (AFP) – Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat gestern die mündliche Verhandlung um die Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes begonnen. Die Klagen der SPD-Opposition richten sich gegen mehrere Artikel in dem 1990 verabschiedeten Gesetz, die den verdeckten Einsatz technischer Abhörgeräte, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Erhebung von Daten regeln.

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