■ Polizeigesetz: Bayerns SPD klagt
München (AFP) – Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat gestern die mündliche Verhandlung um die Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes begonnen. Die Klagen der SPD-Opposition richten sich gegen mehrere Artikel in dem 1990 verabschiedeten Gesetz, die den verdeckten Einsatz technischer Abhörgeräte, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Erhebung von Daten regeln.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen