Polizei untersagt Versammlungen: Castor-Gegner wollen Verbote ignorieren

Polizei untersagt Versammlungen links und rechts der Castorstrecke. Sie sieht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Atomgegner kritisieren die Verfügungen als demokratiefeindlich.

Es könnte so schön sein, mag mancher Polizist denken: Es ist Castor-Transport - und niemand stört bei der Arbeit. Bild: DPA

"Kommt der Castor, geht die Demokratie." Ernüchtert reagiert Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg auf das neuerliche Versammlungsverbot beim bevorstehenden Atommülltransport nach Gorleben. Schließlich hat die Polizei nicht zum ersten Mal Demonstrationen an der Castorstrecke untersagt. Und der Mobilisierung zu den Protesten, das wissen die Atomgegner im Wendland aus Erfahrung, tun die Verbote keinen Abbruch.

Versteckt im Anzeigenteil der örtlichen Elbe-Jeetzel-Zeitung hatte die Polizeidirektion Lüneburg am Sonnabend ihre so genannte "Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts" veröffentlicht. Danach sind entlang der Transportroute zwischen Lüneburg und Gorleben für die elf Castoren vom 8. bis 18. November alle unangemeldeten Demonstrationen sowie ab dem 9. November grundsätzlich alle Versammlungen untersagt - die bundesweite Demo in Gorleben am 8. November ist also nicht betroffen. Außer für einen 100 Meter breiten Korridor an den Bahnschienen und Straßen gilt das Demo-Verbot für einen 500-Meter-Radius um das Zwischenlager.

Wie schon in vergangenen Jahren beruft sich die Polizei auf das Versammlungsgesetz. Demnach können die Behörden Kundgebungen untersagen, wenn durch diese die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist. Es sei zu erwarten, "dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit bei, während und im Umfeld der beabsichtigten Demonstrationen gefährdet werden", behauptet die Polizei unter Hinweis auf im Internet kursierende Protestaufrufe. Bei vergangenen Castortransporten sei es "zu rechtswidrigen Blockaden und teilweise zu Gewalttätigkeiten" gekommen.

"Die Verbotsverfügung ist demokratiefeindlich", konstatiert die BI Lüchow-Dannenberg. Eine tatsächliche Begründung fehle in der Anzeige, ein polizeilicher Notstand könne nicht nachgewiesen werden. "Wer sich schlau machen will, muss übrigens einen Internetzugang haben oder nach Lüneburg zur Polizeidirektion fahren, um während der Dienstzeiten die Verfügung und die Begründung einzusehen", bemängelt Ehmke und verweist darauf, dass vor dem Bundesverfassungsgericht noch eine Beschwerde der Atomkraftgegner gegen die Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2003 anhängig ist.

"Wer meint, den legitimen Protest vieler Tausend Menschen damit unterdrücken zu können, dass er ein Grundrecht für mehrere Tage außer Kraft setzt, hat überhaupt nichts verstanden", sagt Jochen Stay von der Initiative "X-tausendmal quer". Die Atomkraftgegner ließen sich bekanntlich durch Verbote nicht davon abhalten, ihren Protest gegen Castortransporte und die drohende Verlängerung der AKW-Laufzeiten auf die Straße zu tragen. "Es ist gute wendländische Tradition, dass sich an diese Verbote kein Mensch hält", sagt Stay.

"X-tausendmal quer" hat angekündigt, den Castortransport durch eine Sitzblockade in dem Dorf Gorleben zu stoppen. "Auch wenn die Polizei diese Aktion nicht für legal hält, wir halten sie angesichts der Gefahren für legitim", sagt Stay. "Wir werden die Straße nicht freiwillig verlassen."

Die wendländische Aktionsgruppe "Widersetzen" bekräftigte ihre Absicht, die Bahnstrecke zu blockieren. "Wenn der Castorzug sich Hitzacker nähert, werden wir auf den Gleisen sitzen und diese freiwillig nicht wieder verlassen", sagte ihr Sprecher Hauke Nissen. Unter anderem mit dieser Aktion habe die Polizei schließlich ihre Allgemeinverfügung begründet. "Diese Aufmerksamkeit möchten wir nicht enttäuschen", witzelt Nissen.

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