piwik no script img

Polizei erschießt psychisch kranken MannDrei Schüsse, einer tödlich

In Niedersachsen hat ein Polizist einen psychisch Kranken erschossen, der einen Beamten mit einem Hammer angriff. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Totschlag.

In Elsfleth werden Spuren gesichert. Bild: dpa

ELSFLETH dpa | Ein Polizist hat in Niedersachsen einen psychisch kranken 51-Jährigen erschossen, der mit einem Hammer auf einen Kollegen des Beamten losgegangen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat nach Angaben einer Sprecherin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen den Polizeibeamten eingeleitet.

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Wesermarsch hatte die Polizei um Unterstützung bei einer amtsärztlichen Überprüfung gebeten. Der 51-Jährigen, der wegen einer psychischen Erkrankung Medikamente einnehmen musste, hatte diese nach Angaben von Angehörigen abgesetzt und war aggressiv geworden. Ein Mitarbeiter des Landkreises, ein Arzt und zwei Polizeibeamte gingen daraufhin am Mittwoch zu dem Mann, der mit seiner Mutter in einem entlegenen Bauernhof wohnt.

Beim Öffnen der Tür sei der 51-Jährige nach ersten Erkenntnissen sofort mit einem Zimmermannshammer auf die Polizei zugestürmt, teilte die Staatsanwältin mit. Einem der Beamten habe er mehrfach mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen. Darauf hin gab der zweite Polizeibeamte drei Schüsse ab – ein Schuss verletzte den 51-Jährigen tödlich. Der verletzte Beamte kam in eine Klinik. Die Mutter des Angreifers war den Angaben zufolge nicht im Haus.

Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg ordnete eine Obduktion des Getöteten an. Nach Rekonstruktion des Vorfalls werde die Staatsanwaltschaft entscheiden können, ob der Polizist in Notwehr handelte. Die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn soll die Polizeidirektion Osnabrück übernehmen.

Immer wieder sterben Menschen durch Schüsse von Polizeibeamten im Dienst. Im vergangenen Oktober hatte ein Polizist einen Randalierer im Verwaltungsgebäude des Landkreises Cuxhaven erschossen. Die Staatsanwaltschaft Stade bescheinigte ihm Anfang des Jahres, in Notwehr gehandelt zu haben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • N
    N.R

    Was hätte der Polizeibeamter denn machen sollen? wenn er nicht Geschossen hätte hieß es "Unterlassungs-Hilfe", ich weiss das aus Routine die Staatsanwaltschaft ermitteln muss. Aber Ich hoffe dem Verletzten Polizeibeamten geht es bald besser, und der Polizeibeamter der Geschossen hat nicht wegen Todschlag verurteit wird hoffentlich heist es "NOTWEHR"!

  • K
    Karl

    @ Mahatma;

     

    Ziel des pol.Schusswaffengebrauchs ist es einen rechtswidrigen Angriff sofort und unmittelbar zu stoppen.

     

    Da Kurzwaffen, entgegen aller Gerüchte und Behauptungen, dazu nur bedingt geeignet sind, wird folgendes Schießschema ausgebildet:

     

    Zielfläche: "Vitales Dreieck"

     

    Munitionseinsatz unbegrenzt, es wird solange geschossen bis sichtbar(!) Wirkung eintritt.

     

    Ein, oft kolportierter, "Beintreffer" wirkt nicht in der geforderten Weise stoppend und ist zudem in der Bewegung nur eine unrealistische Option.

     

    Man darf froh sein, wenn der Durchschnittspolizist mit dem bischen Übungsschießen diese Anforderungen ohen Gefährdung Dritter erfüllt!!!

     

    Alles weitergehende bewältigt, vielleicht, ein SEK; ob man diese hier nicht gleich hätte bemühen sollen eine andere, berechtigte Frage!

     

    Glück auf!

     

    Karl

  • N
    Norbi

    warum mußte der zweite beamte gleich die pistole ziehen. die beamten sind doch immer zu zweit unterwegs, da hätte doch der nicht angeschlagene beamte mit seinen gesunden händen und gesundenen menschenverstand zu hilfe schreiten können. langsam aber sicher bekommen wir hier in deutschland amerikanische verhältnisse und wenn die augen der bevölkerung nicht langsam geöffnet werden dann dürfen wir uns nicht wundern wenn die staatsmacht mit uns machen kann was sie wollen. in der ex ddr hat man den staatsaperat (kontrollstaat) nieder geschmettert und hier in der bundesrepublik deutschland langsamm wieder eingeführt. also der polizeibeamte hätte die verhältnismäßigkeit beachten müssen so wie wir bürger es auch machen müssen. daher bin ich der meinung der beamte soll auch seine gerechte strafe bekommen.

  • E
    Eva

    @ Anke: Hier wird unmittelbare Gefahrenabwehr mit Justiz verwechselt. Es geht nicht um Bestrafen oder Verweigerung des Rechts auf Leben. Wenn Überhaupt, hat der "Hammertäter" auch wenn nicht zurechnungsfähig das Recht auf Körperliche Unversehrtheit/ Leben der Plozisten eingeschränkt.

    UND genau hier greift die Notwehr! Wenn mich jemand angreift, habe auch ich das Recht meine Gesundheit und mein Leben zu verteidigen. Warum sollte das für Polizisten nicht gelten? Sorry, aber wie soll man einer "Aufgabe gewachsen sein" wenn man gerade den Schädel zertrümmert bekommt? Man kann mal sehr schwer davon ausgehen, dass die "ROE" eingehalten wurden, also eine Ansprache durchaus stattfand und die Waffengewalt angedroht wurde. Dass dies bei dem Angreifer nicht fruchtete ist wirklich sehr sehr schade (und das meine ich ernst!). Und wie gesagt 3 Schüsse... wenn der Polizist hätte über den Angreifer richten wollte (wie vorgeworfen!) hätte der erste Schuss in den Kopf getroffen...

     

    Also mit Todesstrafe etc hat das alles gar nichts zu tun.. nicht im Geringsten. Auch nicht mit Selbstjustiz oder dergleichen. Und noch was: Polizisten sind auch Menschen wie Du und ich.. und man kann ganz normal mit ihnen reden, auch wenn sie erst mal mit Hand an der Waffe neben dem Auto stehen.

  • R
    Ralph

    @Mahatma:

     

    Bin weder mit dem Fall noch der aktuellen Situation vertraut. In jedem Fall ist klar, daß ermittelt werden muß, um eben Fragen wie diese zu beantworten.

     

    Ich "vermute", daß der Polizist keinen Ausweg gesehen hat - vielleicht nachvollziehbar, wenn ein psychisch Kranker sich nicht von Warnschüssen beeindrucken läßt.

     

    Vielleicht war's aber auch gänzlich anders - ich habe keine Ahnung. Ist er in Panik verfallen? Hat er tatsächlich keine Achtung vor Menschenleben? Das gilt es zu beantworten.

     

    Fest steht aber: wenn die Polizisten *keine* Waffe gehabt hätten - wie auch immer diese geartet sein mag -- wären sie dem Hammermann hilflos ausgeliefert gewesen. Mit blanken Händen läßt sich nun mal niemand dingfest machen, der wahllos um sich schlägt - noch weniger, wenn er mit einem Hammer bewaffnet ist.

     

    Unter anderem deswegen halte ich es für falsch, befangen, mit einer schon vorher feststehenden Überzeugung von "der eine war krank, der andere Polizist, ergo ist Ersterer Opfer und Zweiterer Täter" an den Fall heranzugehen.

  • A
    anke

    Wisst ihr eigentlich, was ihr da redet, Leute? Es gibt keine Todesstrafe mehr in Deutschland. Schon gar nicht ohne rechtskräftiges Urteil. Auch nicht für Leute, die Polizisten angreifen, egal, ob sie dazu nun ihre Hände, einen Hammer oder aber eine Panzerfaust benutzen. Es kann nicht sein, dass das Grundrecht auf Leben ausgehebelt wird dadurch, dass bei der Polizei Leute arbeiten, die ihrem Auftrag nicht gewachsen sind. Wenn ihr euch denn unbedingt solidarisieren müsst mit einem körperlich und geistig gesunden, schwer bewaffneten Staatsdiener, dann richtet euren Frust nicht gegen den Kranken, der ja nicht umsonst mit Medikamenten traktiert wird, sondern gegen die, die sich dafür bezahlen lassen, dass sie Verantwortung tragen. Hätte man annehmen dürfen, dass die Sache ungefährlich ist, hätte der Sozialpsychiatrische Dienst nicht um Hilfe rufen brauchen. Die Selbstjustiz ist der nächste logische Schritt, wenn die Polizei nicht kompetenter ist als Otto Normal-Feigling. Aber Auge um Auge war vorgestern. Heute ist Rechtsstaat, verdammt noch mal! Geht das nicht in eure Hirne? Morgen trifft es vielleicht euch. Seid ihr dann immer noch dafür, dass sie erst schießen und dann fragen?

  • A
    Arne

    Dem Polizisten wird kaum eine andere Wahl geblieben sein, ABER:

    Jeder Mensch, der mit aggressiven Bewohnern mit psychischen Behinderungen schon mal gearbeitet hat, weiß, dass es sehr schwer möglich ist, sicherzustellen, dass man diesen im Falle eines akuten Aggressionsschubes mit nur zwei Mann noch beruhigen kann. Neben der desolaten Situation für psychisch Kranke in diesem Land (Wieso wird erst von den Eltern und der sonstigen Umgebeung reagiert, wenn er aggressiv so stark ausrastet? Gab es keine anderen Anzeichen vorab?) ist hier auch die Frage zu stellen, welche Ausbildung jemand hat, zu einem solchen Fall nur zwei Streifenbeamte zu schicken? Bzw. welche Möglichkeiten er ansonsten gehabt hätte bei immer stärkeren Kürzungen auch im Bereich der Sicherheitsbeamten, da ein effektvolles Kommando hinzuschicken, dass den psychisch gestörten Mann rechtzeitig und mit möglichst wenig Schaden für beide Seiten ausgeschaltet hätte. (Wenn der Einsatzgebende überhaupt die Informationen hatte, wie gefährlich der Mann war, s.o.)

    Hier ist auch der gesetzliche Betreuer und ggf. der behandelnde Arzt gefragt, was im Vorfeld unternommen wurde.

     

    Dem verletzten Polizisten wünsche ich beste Genesung (Habe auch, wenn auch nicht als Polizist, sondern im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit eine Bedrohung mit einem Hammer hinter mir, die ich aber noch reaktionsschnell genug abwehren konnte glücklicherweise.) und allen anderen Beamten mehr kompetente Menschen im Umfeld von psychisch Kranken und finanziell entspredchende Ausstattung, so etwas zukünftig zu vermeiden.

  • E
    Eva

    Sorry, edr hat echt nur seinen Job gemacht, hätter er zusehen sollen, wie der "Hammertyp" alle umbringt? Aber so lange es "nur" Polizisten sind, ist das aus TAZ Sicht wohl egal?! Sorry, aber der Polozist hat m.E. Sehr umsichtig gehandelt. Erst der dritte war tötlich.. Anders wäre es, wenn er derste Schuss direkt getötet hätte....

    Ich hoffe der angegriffene Polizist kommt durch und hat keine bleibenden Schäden.

     

    Frage: Hätte der Angreifer nicht ggf in die geschlossene gehört? Wer hat entschieden, dass nicht? Die "Kostenhüter vom MDK"?. Die können sich jetzt freuen. Die Behandlung beider Polizisten geht auf die private Kasse und der "Probelmpatient" ist tot...

  • M
    Mahatma

    @Ralph, es kommt wohl auch darauf an, wie oft man wohin schiesst. Zum Beispiel sein ganzes Magazin in den Kopf eines Menschen zu entleeren, der selbst nicht mal eine Schusswaffe hat, würde gewisse Zweifel an der Verhältnismässigkeit wecken.

    Frage also: Warum nicht in die Beine geschossen, warum nicht einmal, sondern gleich 3 mal geschossen? Wurde vorher ein Warnschuss abgegeben oder gleich mit Tötungsabsicht geschossen? Etc.

  • K
    Kornopka

    (Nicht nur) deutsche Polizisten sind Mörder und Faschisten. Der wird doch eh wieder wegen Notwehr freigesprochen. Eher wird die Leiche des Opfers wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Scheiß Co®psgeist! Für was durchlaufen solche Nieten eigentlich eine sogenannte Ausbildung? Offensichtlich nur um den finalen Notwehr-Rettungsschuss zu üben. Das ist ganz einfach und bedarf keiner besonderen Intelligenz. Mittlerweile wird ohnehin jeder dumpfe, gewissenlose und gewaltbereite Depp dort eingestellt, wirklich unglaublich. DAS wäre mal ein gutes Thema für eine Reportage, liebe TAZ.

  • SD
    Stimme der Demokratie

    Ein Artikel, wie er schäbiger nicht sein könnte.

    Vielleicht sollte die TAZ ihren Lesern mal beibiegen, dass nach jedem von Polizisten verursachten Todesfall staatsanwaltschaftliche rmittlungen aufgenommen werden.

    "Immer wieder sterben Menschen durch Schüsse von Polizeibeamten im Dienst." ...

    Eine journalistische Höchstleistung, dümmlich genug um in der TAZ übernommen zu werden. Zwischen den Zeilen lesen kann ja jeder selbst.

    Vielleicht mal etwas Grundsätzliches: Die Polizei ist schum Schutze der Bevölkerung und des Staates da. Da kann es vorkommen, dass Polizisten bei der Durchsetzung dieses öffentlichen Interesses von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen. Auch, dass dabei jemand zu Tode kommt. Diese Mitbürger in Uniform würden sogar den aroganten "Journalisten" schützen, wenn er beim Verfassen dieser Zeilen angegriffen werden würde. Manchmal wünscht man sich, dass solche Autoren in der Realität mal die Möglichkeit hätten, sich mit der Perspektive eines Gewaltopfers auseinanderzusetzen.

  • S
    strooker

    Die tendenziösen Kommentare hier sind unnötig. Bei Totschlag wird immer ermittelt. Die Notwehrsituation kann dann im Zuge der Ermittlungen festgestellt werden.

  • R
    Rizo

    @ Spectas:

     

    Bei einem gewaltsamen Tod muss immer ermittelt werden.

     

    Ansonsten gebe ich Ihnen allerdings zu 100% Recht - auch wenn die Taz scheinbar der Ansicht ist, dass bei psychisch Kranken (als Täter) und Polizisten (als Opfer) das Notwehrrecht generell außer Kraft ist.

  • S
    Spectas

    Die Frage ist doch eher, warum da ermittelt werden muss. Ein Zimmermannshammer ist verdammt gefährlich. Wer damit auf den Kopf eines Menschen einschlägt, muss um jeden Preis gestoppt werden.

    www.google.com/search?tbm=isch&q=zimmermannshammer

     

    Dass der Typ psychisch krank ist, ist tragisch, ändert aber natürlich nichts.

     

    "Immer wieder sterben Menschen durch Schüsse von Polizeibeamten im Dienst". Ja, und immer wieder werden Wohngeldanträge von Verwaltungsbeamten im Dienst abgelehnt... Das bringt der Polizeidienst eben mit sich. Den letzten Absatz hätte man sich wirklich sparen können, weil tendenziös und -leicht- unprofessionell, mit Verlaub.

  • DR
    Dr. rer. Nat. Harald Wenk

    Das ist in den Taten nicht der erste und einzige Fall. Es gibt erheblich mehr UNSCHULDIGE TOTE DURCH DIE POLIZEI ALS UMGEKEHRT!!

     

    Die Polizisten kennen Ermittlungen als Profis sehr gut und haben daher exquisite Möglichkeiten, einer "Überführung" zu entgehen. Das war auch schon öfter der Fall.

     

    Selbstverständlich ist eine Zwangsuntersuchung, oft nur eine "Formsache" zu einer Zwangsbehandlung mit Zwangsmedikamentation, in diesem Fall bestimmt, gegen den Willen des Bürgers "eigentlich" nicht im Sinne des grundgestetzgestützten Rechttssystems.

     

    Die Patientnenverfügung parverfue soll das auch juristisch klarstellen.

     

    Der Trick ist, die Bürger schon vor einer Patientenverfühugj als "verfügungsunfähig" (ein zu zu weites Feld) abzustempeln (Multibedeutung).

     

    So, hurry up.

     

    "Ultimi baranarii" schlimmste Barbaren sind es.

     

    Psychpharmaka Dauermedikanetationen schädigen Körper, Gehirn, Geist, Seele, Wohlbefinden nachhaltig. Die Lebenserwartungunkt um ca. 25 Jahre im Durchschnitt.

     

    Diese Schäden werde n dan oft als Notwendibggkeit zu wierter Mediaknemttion "diagnostiziert". Die Medizin sieht sich ehr "ausserstande" solche Schäden, al sschädlich für sie selbst, zu aktzeptieren und kennt kaum Hilfsmittel.

     

     

    Man muss schon zu den alten Tantra-Yogis gehen, um was geeignetes zu finden. Aufgrund der langen Kolonialzeit reissen sich die Inder aus dem riesegen Indien gegen das hiesige medizinsich-juristische-polizeilcihe System verständlicherweise und wegen der Regierungsabhängigkeit eher im Reisausnehmen die Beine aus.

     

    Ja, lieber Wähler, sie sind da Mittäter an diesen

    Grausamkeiten.

  • C
    Carsten

    Der Polizist hat doch völlig richtig gehandelt! Soll er vielleicht zugucken, wie seinem Kollegen der Kopf eingeschlagen wird?

  • B
    Bachsau

    Nothilfe ist aber auch ein wichtiges Recht. Abgesehen davon allerdings, würde ich auch aggressiv werden, wenn andere meinen, mir gegen meinen willen Medikamente geben zu müssen. Und das zu Recht!

  • V
    vielflieger83

    Wo sind wir nur gelandet?

    Die armen Polizisten!

    Miese Dienstzeiten, miese Bezahlung (für diese Entlohnung würde ein Arbeiter am Band von Volkswagen oder Mercedes gar nicht erst erscheinen) und dann noch diese miese Behandlung!

    Die beiden werden zu einem offensichtlich hoch agressiven

    Menschen gerufen um andere Mensche zu schützen, werden offensichtlich sofort tätlich angegriffen und müssen sich diese Behandlung gefallen lassen.

    Untersuchung wegen Totschlag! Lächerlich!

    Hat sich mal jemand in die Lage der Beamten versetzt?

    Mich würde es nicht wundern wenn diesen Job bald keiner mehr machen will.

    Was wird dann wohl aus unserem Land?

  • R
    Ralph

    Tja Herr Polizist, nächstes Mal bitte erschlagen lassen. Dann passiert sowas nicht...

     

    ... Oder Sie werden stattdessen wegen unterlasssener Hilfeleistung verklagt, weil Ihr Kollege erschlagen wurde und sie trotz Waffe in der Hand nichts unternommen haben.

     

    So gesehen, ist es wohl egal.

  • B
    Bionic

    Im Prinzip hätte der Polizist schon schießen dürfen bevor der andere am Kopf getroffen wurde. So what?

  • T
    T.V.

    Und immer noch Polizist... Man sollte meinen, die lernen es in der Ausbildung wie man jemanden ausser Gefecht setzt ohne ihn zu töten.

  • B
    Brakelmann

    Trug der 51-Jährige ein Schild um den Hals aus dem hervorging, dass er psychisch krank war? Wie sollte der Polizeibeamte um den Zustand des angriffslustigen Menschen wissen? Es war absolut richtig, dass er ihn erschoss, als er mit einem Hammer auf einen Kollegen losging.

  • B
    Batman

    ...und immer wieder sterben junge, unterbezahlte Familienvaeter und-muetter im Polizeidienst (die fuer die satte Allgemeinheit inlusive ihrer Journaille ihren Ar*** riskieren), weil sie Kriminelle, Psychopathen oder andere Verrueckte nicht rechtzeitig neutralisieren konnten.

     

    Was ist das bloss wieder fuer eine aetzende tendenzioese Schreibe? "...einen Beamten angriff". Der Freak hatte nicht bloss mit dem Hammer herumgefuchtelt, sondern bereits mehrfach auf den Kopf des Beamten geschlagen. Und auch die Ermittlung wg. Totschlags ist absolute Routine in diesen Faellen, kein Grund hier den boesen gewalttaetigen Polizisten zu suggerieren.

  • D
    D.J.

    So tragisch der Vorfall ist: Die spitze Seite eines Zimmermannshammers ist potentiell tödlich. Hätte der Polizist nach bereits erfolgtem Angriff nicht geschossen, so wäre dies m.E. als unterlassene Hilfeleistung zu werten.

  • EE
    Eingriff erst post mortem

    Merke: Wenn der Kollege Polizist mit einem Zimmermannshammer (auch Latthammer) genannt Schläge auf den Kopg bekommt, immer erst zur Deeskalation auffordern und ggf. noch vor dem Leichenwagen (für den Kollegen) die Krankenakte des Täters von dessen Anwalt einsehen lassen.

     

    Sonst ermittelt die Staatsanwaltschaft - natürlich gegen den Polizisten.

  • K
    Karl

    Klingt zumindest nachvollziehbar; niemand muss sich das Schädeldach einschlagen lassen.

    Und zum Glück waren ein paar Zeugen anwesend.

    Glück auf!

     

    Karl