: Polen: Entscheidung im Fall FSO
Warschau (adn) — Die Warschauer Autofabrik FSO, die vom polnischen Antimonopolamt zur sofortigen Rücknahme mehrerer Preiserhöhungen auf das Niveau vom Juni verpflichtet worden ist, muß diese Entscheidung anerkennen. Das verfügte am Montag das polnische Antimonopolgericht, das vom FSO angerufen worden war, um die Entscheidung des Amtes rückgängig zu machen. Das Gericht begründete den Beschluß mit dem Schutz der Interessen der Käufer. Allerdings brauche das Unternehmen nicht sofort die Preise für den Polonez und den FSO-1500 zurückzuschrauben.
Denn im Falle eines teilweisen oder gänzlichen Sieges im Berufungsverfahren, das nach dem 5. November stattfinden kann, würde die Autofabrik kaum die verlorengegangenen Gelder zurückerhalten. Das Gericht legte zunächst einmal fest, daß sich das Antimonopolamt binnen einer Woche zusammensetzen muß, um eine detailliertere Begründung seiner Entscheidung zu treffen.
Wenn das FSO dann das Berufungsverfahren verliert, so das Gericht weiter, muß es die bis dahin kassierten Mehrbeträge zurückerstatten. Im entgegengesetzten Fall könnte die Automobilfabrik das Geld behalten.
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