Polemik zur Sicherungsverwahrung: Weg mit dem Dreck!
Seit dem 1. Januar werden einige Sicherungsverwahrte in Therapieeinrichtungen untergebracht. Sind ja auch krank, die Kriminellen. Vielleicht noch Kaviar ans Bett?
Seit dem ersten Januar haben diese Tiere das Gesetz, das sie verdienen. ThUG heißt es, klingt nach Untergeschoss und bedeutet "Therapieunterbringungsgesetz". Recht so. ThUG steht dafür - Gott sei Dank! -, dass Deutschland dieses Pack weiter wegsperren kann. Wen soll das stören, dass diese Bestien (Sexualmörder, Kinderschänder: Was ist daran noch Menschliches?) ihre Strafe verbüßt haben? Wen kratzt es, dass sie obendrein rund 10 Jahre weiter in Sicherungsverwahrung gegammelt haben? Zum Glück ist Sicherungsverwahrung nichts anderes als Knast. Die Amerikaner grillen, wir schmoren.
Richtig, auch wenn es im deutschen Strafrecht bis 1998 unmöglich war, länger als 10 Jahre in Präventivhaft der Sicherungsverwahrung zu bleiben: Die Frist muss auch für alle Fälle davor aufgehoben werden. Den Schmusekurs im deutschen Hotelvollzug - die Wahrheit wird man wohl noch sagen dürfen -, diesen Schmusekurs den hat Rot-Grün angefangen 1998 zu korrigieren. Seitdem geht Sicherungsverwahrung open end.
Wieso soll sich Deutschland bitte darum scheren, was sieben Hanseln vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig feststellen: dass Deutschland gegen die Menschenwürde verstößt, weil es ein paar Schweinekriminelle im Knast behält, obwohl zum Zeitpunkt ihrer Straftat dafür kein Gesetz vorlag? Wenn so was gegen sogenannte Menschenrechte verstößt und gegen hehre Grundsätze, die so nah am Menschen sind wie: "Nulla poena sine lege" ("keine Strafe ohne Gesetz") - bitteschön!
Kinderschänder sollen nicht im Knast bleiben dürfen, weil zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung galt: Nach 10 Jahren Sicherungsverwahrung müssen sie raus, wegen Paragrafen? Das soll wohl ein Witz sein! War aber keiner. Die Bundesregierung musste sich mit diesem Dreck beschäftigen, musste ThUG aus dem Hut zaubern. Jetzt macht ThUG aus entlassenen Kriminellen eben - schwupp - Kranke.
Damit hat es sich für die EU-Richter hoffentlich. Wie das gemessen werden kann: "Gefährlich", fragen diese Erbsenzähler auch noch frech? Bei vorsätzlicher Tötung mit sexuellem Hintergrund liege die Rückfallquote bei 1,1 Prozent? Ja und? Im Durchschnitt für schwere Gewalt- oder Sexualdelikte zwischen 10 bis 25 Prozent? Je nach Studie mussten 10- bis 20-mal so viele Täter unschuldig im Gefängnis bleiben, weil das so schwierig ist mit der Gefährlichkeitsprognose?
Der Psychiater Michael Alex schreibt: "Vor diesem Hintergrund verwundert es umso mehr, welch großes Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Aussagen von psychiatrisch/psychologischen Sachverständigen bei Gericht bis hoch zum Bundesverfassungsgericht, der Politik und der Öffentlichkeit besteht." Lasst sie klug quatschen, die Herren vom Elfenbeinturm. Lieber 20 falsche Kriminelle als einen, der wieder zuschlägt. Fragen Sie doch mal die Opfer. Dass Kriminelle nun Kranke sind, ist doch kein Schwindel. Was sollen sie auch sonst sein, diese Tiere, als krank? Was? Dann hätten sie nie im Knast sein dürfen, unzurechnungsfähig? Am besten noch Kavier ans Bett.
Und jetzt beschwert sich da der Herbert Napp von der CDU. Dass in sein Neuss ja keines dieser Tiere kommt, in Neuss, da habe es eine Schule und Kindergärten. Da hat der gute Mann doch recht, oder wollen Sie so was in ihrer Nachbarschaft?
Wenn es konkret wird, dann hat es sich schnell mit den Grundsätzen. Oder schicken Sie Ihre Kinder in Schulklassen mit 80 Prozent Migranten? Bei aller Liberalität, na? Es geht darum, dass der Herr Bürgermeister Napp diese Monster nicht bei sich in den Knast lassen will. Zu unsicher, zu gefährlich?
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