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■ TelegrammPlatzverweise an Chaos-Tagen rechtswidrig

Hannover (AP) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Platzverweise während der Chaos-Tage 1996 für rechtswidrig erklärt. Wie gestern ein Gerichtssprecher erklärte, hatten Bewohner der Stadt gegen die Polizei wegen ihrer Platzverweise aus dem Park Georgengarten geklagt. Die Polizei sei davon ausgegangen, daß die Kläger an den verbotenen Chaos-Tagen teilnehmen wollten. „Das Gericht konnte sich nicht der Auffassung anschließen, daß auch ein 70 Hektar großer Park noch als Ort angesehen werden kann“, erklärte das Verwaltungsgericht.

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