■ Telegramm: Platzverweise an Chaos-Tagen rechtswidrig
Hannover (AP) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Platzverweise während der Chaos-Tage 1996 für rechtswidrig erklärt. Wie gestern ein Gerichtssprecher erklärte, hatten Bewohner der Stadt gegen die Polizei wegen ihrer Platzverweise aus dem Park Georgengarten geklagt. Die Polizei sei davon ausgegangen, daß die Kläger an den verbotenen Chaos-Tagen teilnehmen wollten. „Das Gericht konnte sich nicht der Auffassung anschließen, daß auch ein 70 Hektar großer Park noch als Ort angesehen werden kann“, erklärte das Verwaltungsgericht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen