■ Unfall-Gaffer: Platzverweis in Bayern
München (dpa) – Gaffer bei Unfällen oder Katastrophen sollen in Bayern künftig einen Platzverweis erhalten. Der Verfassungsausschuß des Landtages ließ gestern einstimmig das neue bayerische Katastrophenschutzgesetz passieren. Demnach kann jeder Schaulustige von öffentlichen Plätzen oder Straßen verwiesen werden. Solange die Polizei noch nicht an der Unfallstelle ist, können auch Feuerwehrleute oder andere Rettungskräfte die unerwünschten Zuschauer wegschicken. Das Gesetz soll rechtzeitig zum Ferienbeginn und dem damit verbundenen dichten Verkehr in Bayern ab dem 1. August gelten.
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