piwik no script img

■ Unfall-GafferPlatzverweis in Bayern

München (dpa) – Gaffer bei Unfällen oder Katastrophen sollen in Bayern künftig einen Platzverweis erhalten. Der Verfassungsausschuß des Landtages ließ gestern einstimmig das neue bayerische Katastrophenschutzgesetz passieren. Demnach kann jeder Schaulustige von öffentlichen Plätzen oder Straßen verwiesen werden. Solange die Polizei noch nicht an der Unfallstelle ist, können auch Feuerwehrleute oder andere Rettungskräfte die unerwünschten Zuschauer wegschicken. Das Gesetz soll rechtzeitig zum Ferienbeginn und dem damit verbundenen dichten Verkehr in Bayern ab dem 1. August gelten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen