■ Plastikkartell vor dem Verbot: Frist des Kartellamts lief aus
Berlin (taz) – Der DKR Gesellschaft für Kunststoffrecycling, zuständig für die Verwertung des Plastikmülls mit dem Grünen Punkt, droht das Verbot durch das Kartellamt. Gestern lief die Frist aus, die die Wettbewerbswächter der DKR gesetzt hatten. Gefordert hatte das Kartellamt, daß es keine Gebietsabsprachen mehr über die Verteilung des Plastikmülls gibt und daß der Recyclingmarkt nicht durch Zehn-Jahres-Verträge abgeschottet wird.
Vor allem aber sollten die Kunststoffverwertungsfirmen nicht auch zugleich Gesellschafter der DKR sein. Derzeit gehört die Plastikentsorgungsfirma zu 75 Prozent denselben Firmen, die auch die Aufträge von der DKR erhalten, also den großen Entsorgern wie RWE und VEW, einigen mittelständischen Abfallbetrieben und der Kunststoffindustrie. Das restliche Viertel hält das Duale System (DSD).
Bis Redaktionsschluß lag dem Kartellamt noch keine Mitteilung der DKR vor. Bei der DKR selbst wurde noch eifrig um die Verhandlungslinie gestritten.
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