Plakate nach der Wahl: Köpfe hängen weiter
Die Frist für Parteien, ihre Plakate zu entfernen, ist vorbei - trotzdem hängen noch etliche Pappen. Jetzt werden die Bezirke aktiv.
Fast drei Wochen ist die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus nun her - und noch immer hängen in den Bezirken Wahlplakate an vielen Laternenmasten. Gesetzlich sind die Parteien dazu verpflichtet, ihre Reklame spätestens eine Woche nach der Wahl abzuhängen. Teilweise hatten die Parteien auch zwei Wochen Zeit. Da diese nun vorbei sind, beginnen die Ordnungsämter einiger Bezirke, die Plakate zu entfernen. Bezahlen aber müssen das die Parteien.
Drei Tage Zeit
"Es sind mehr Plakate als bei den vergangenen Wahlen", sagte Joachim Wenz, Leiter des Ordnungsamtes in Friedrichshain-Kreuzberg, gegenüber der taz. Wenn MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes Orte feststellten, an denen noch Wahlplakate hängen, würden die Verantwortlichen der Parteien dazu aufgefordert, diese innerhalb von drei Tagen zu entfernen, so Wenz. Geschehe dies nicht, würden die Plakate auf Kosten der Parteien abgenommen. Zusätzlich würden Bußgeldbescheide verschickt. Dies sei bisher aber noch nicht geschehen, sagte Wenz. In Friedrichshain-Kreuzberg hätten die Parteien nach Aufforderung nahezu alle Plakate selbstständig entfernt. Jedoch seien auch noch nicht alle Bereiche im Bezirk abgesucht worden.
In Charlottenburg-Wilmersdorf hängen nicht mehr Plakate als zum selben Zeitpunkt nach vorangegangenen Wahlen, sagte Marc Schulte (SPD), der Ordnungsstadtrat des Bezirks. Am ersten Tag seien bereits 426 Wahlplakate entfernt worden. "Das ist die Größenordnung, die wir auch aus den letzten Jahren kennen", gab Schulte an. Darunter seien 278 Plakate der rechtsextremen NPD gewesen. "Die NPD ist sehr nachlässig. Das ist beschämend."
10 Euro pro Plakat
Stadtrat Schulte rechnet noch mit einem Restbestand von 100 bis 200 hängenden Plakaten in weiteren Bereichen des Bezirks. Für die Entfernung durch Mitarbeiter das Ordnungsamts müssen die Parteien hier 10 Euro pro Plakat berappen. Das zusätzliche Bußgeld könne dann allerdings auch im vierstelligen Bereich liegen. Die Bußgeldbescheide würden jedoch erst dann verschickt, wenn alle Straßenlaternen im Bezirk tatsächlich frei von Wahlplakaten seien.
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