Pläne der neuen Koalition: Bon ja, vielleicht, nein
Vor fünf Jahren sorgte die neue Quittungspflicht an Registrierkassen für Unmut. Nun ist sie etabliert – und soll wieder abgeschafft werden.
Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Dass viele diesen auf Papier ausdruckten, das danach oft im Müll landete, sorgte bei der Einführung für Kritik. Laut dem Handelsverband HDE soll die Pflicht große Einzelhandelsgruppen mehrere Millionen Euro gekostet haben.
Allerdings ist die Summe beim Steuerbetrug an den Kassen deutlich höher: Auf bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr bezifferten einzelne Länder den verursachten Schaden laut dem Bundesrechnungshof.
Die Bonpflicht sieht Köbler daher als Erfolg. Ohnehin gebe es die Belege heute oft in digitaler Form. Zwar sei Betrug weiterhin möglich, „aber der Aufwand dafür ist inzwischen deutlich höher geworden“. Es bräuche allerdings mehr Kontrollen der Finanzämter.
Anspruch bleibt bestehen
Der HDE hingegen begrüßt die Abschaffung. „Es ist nicht sinnvoll, einen Bon zu erstellen, wenn der Kunde keinen möchte“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um die korrekte Verbuchung zu überprüfen, sei „die Kontrolldichte durch die Finanzbehörden viel zu gering“. Auf eine Quittung gebe es auch so einen Anspruch.
Für Händler mit einer offenen Ladenkasse – also einer Barkasse ohne technische Ausstattung – galt die Bonpflicht bislang ohnehin nicht. Aber 2027 sollen elektronische Registrierkassen für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro zur Vorschrift werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Ihre Umsätze müssten dann zumindest digital festgehalten werden.
Für die Steuer-Gewerkschaft ist auch diese Registrierkassenpflicht „längst überfällig“. Köbler verweist etwa auf Österreich, wo sie seit 2016 gilt. Gegenüber Kunden, die selbst Lohnsteuer zahlen, und ehrlichen Betrieben sei das eine Sache der Fairness, sagt der Vorsitzende.
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