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Plädoyer für lebenslang

■ Bundesanwaltschaft bescheinigt Birgit Hogefeld besondere Schwere der Schuld

Frankfurt/Main (AP) – Die Bundesanwaltschaft hat im Prozeß gegen die als RAF-Terroristin angeklagte Birgit Hogefeld eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main sagte Bundesanwalt Walter Hemberger gestern, die 40jährige sei als Mitglied einer terroristischen Vereinigung für vier Morde sowie zehn Mordversuche verantwortlich gewesen und habe an zwei Sprengstoffanschlägen mitgewirkt.

Hemberger betonte, Hogefeld sei in menschenverachtender Weise an einem Raubmord an einem US-Soldaten beteiligt gewesen. Mit dessen Papieren sei ein Kommando der „Rote Armee Fraktion“ im Sommer 1985 auf die Rhein-Main-Air-Base gefahren und habe einen Sprengstoffanschlag verübt, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Hogefeld wird zudem eine Mittäterschaft bei dem Attentat auf den damaligen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und heutigen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer und dessen Fahrer im September 1988 vorgeworfen. Schließlich soll die 40jährige am Sprengstoffanschlag auf den Neubau der Justizvollzugsanstalt im hessischen Weiterstadt beteiligt gewesen sein.

Der Bundesanwalt hielt es zudem für erwiesen, daß Hogefeld für den Tod des GSG-9-Beamten verantwortlich ist, der bei ihrer Festnahme am 27. Juni 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen erschossen worden war. Dabei kam auch der mutmaßliche Terrorist Wolfgang Grams ums Leben. In seinem 400 Seiten umfassenden Plädoyer bescheinigte Hemberger der Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld. Wenn der 5. Senat derselben Auffassung ist, kann Hogefeld nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.

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