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Pieroth wird von der Vergangenheit eingeholt

■ Grüne reichen wegen Darlehensverkauf Verfassungsklage gegen den Senat ein

Der Verkauf von Forderungen des Landes aus Wohnungsbaudarlehen an die Investitionsbank im September 1995 hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Verfassungsklage gegen die Finanzverwaltung des Senats und den Senat als Ganzes eingereicht, wie die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Schreyer, gestern mitteilte. Mit der Organklage beantragt die Fraktion die Feststellung, daß dieser Verkauf gegen das Haushaltsrecht und die Verfassung verstoße. Ihre Fraktion behalte sich vor, gegen den damaligen Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU) Haftungsansprüche geltend zu machen. Wegen des Geschäfts hatten die Grünen bereits einen Mißtrauensantrag gegen Pieroth im Abgeordnetenhaus eingebracht, der aber abgewiesen worden war.

Pieroth hatte 1995 die gesamten Forderungen auf Zinsen und Tilgungen aus den Wohnungsbaudarlehen, die das Land Berlin in den Jahren 1952 bis 1968 aus öffentlichen Bundes- und Landesmitteln gewährt hatte, an die Investitionsbank Berlin gegen eine einmalige Zahlung von rund 1,1 Milliarden Mark abgetreten. Eine solche Einnahme war im Haushalt nicht vorgesehen, und es habe auch im Jahr 1995 keine sonstige Ermächtigung durch das Parlament gegeben. ADN

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