Pflegezeit gefloppt: Gesetz jenseits der Wirklichkeit
Das Familienpflegegesetz soll Berufstätigen erleichtern, Angehörige zu pflegen. Doch wenige nehmen es in Anspruch - die Vorgaben schrecken ab.
BERLIN taz | Wilfried Brandebusemeyer war ein Hoffnungsträger. 58 Jahre alt und Werkzeugmechaniker im Stahlwerk Georgsmarienhütte, pflegt er nach dem Tod seiner Frau seine alte Mutter zuhause und hat extra deswegen die neue „Familienpflegezeit“ in Anspruch genommen. „Ein Mann der ersten Stunde“, lobte das Familienministerium vor Monaten – nur ist Brandebusemeyer eine Ausnahme geblieben.
Seit Anfang 2012 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit im Rahmen des neuen Gesetzes zur „Familienpflegezeit“ vorübergehend reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Dabei erhalten die Pflegenden etwa für eine halbierte wöchentliche Arbeitszeit trotzdem 75 Prozent des Lohns, müssen aber nach zwei Jahren wieder auf die volle Stelle wechseln und kriegen dann für zwei Jahre auch nur 75 Prozent des Gehalts. Sie finanzieren die Familienpflegezeit sozusagen selbst.
Nach knapp einem Jahr steht nun fest: Kaum jemand hat die neue „Familienpflegezeit“ in Anspruch genommen. Nach Fallzahlen aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, über die die Süddeutsche Zeitung berichtete, haben bundesweit nicht mehr als 200 ArbeitnehmerInnen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Der Sprecher von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), Christoph Steegmans, warnte zwar am Freitag davor, aus den Zahlen des Bundesamtes „falsche Rückschlüsse“ zu ziehen. Denn im Bundesamt werden nur jene Fälle erfasst, in denen Betriebe für die Familienpflegezeit einen staatlich geförderten zinslosen Kredit beantragen oder Versicherungen gegen die Ausfallrisiken abschließen. Doch eine Unternehmensumfrage der taz zeigt: Die Bilanz fällt tatsächlich mager aus.
Im Stahlwerk Georgsmarienhütte mit 1.200 Beschäftigten ist Brandebusemeyer der Einzige geblieben, der eine Familienpflegezeit in Anspruch nahm, sagte Unternehmenssprecherin Iris-Kathrin Wilkens. Bei dem Stahlhersteller arbeiten in der Mehrzahl Männer. Doch auch bei der Deutschen Post mit 110.000 Beschäftigten, darunter vielen Frauen, gingen nur 3 ArbeitnehmerInnen in Familienpflegezeit, so eine Unternehmenssprecherin.
Dabei gibt es bei der Post betriebsintern sogar einen Rechtsanspruch, die Auszeit in Anspruch zu nehmen, um Angehörige zu pflegen. Bei der Deutschen Telekom mit 121.000 Beschäftigten, davon 14.500 in Teilzeit, sind nur 4 MitarbeiterInnen in Familienpflegezeit gegangen, sagte Sprecher Dennis Dennert.
Selbst Kritiker hätten eine solch magere Bilanz nicht erwartet, schließlich gibt es nach Angaben der Deutschen Hospiz-Stiftung in Deutschland rund 1,2 Millionen pflegende Angehörige, davon sind 800.000 im erwerbsfähigen Alter. Das von Familienministerin Schröder „hochgejubelte Gesetz“ sei nur ein „Schaufenstergesetz“, rügte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch.
Ein Problem ist die im Gesetz vorgesehene Pflegedauer von zwei Jahren. Wie lange eine Pflege dauert, kann man bei Altersverwirrten und Gebrechlichen nicht vorhersehen. Dementiell Erkrankte sind laut Statistik im Schnitt zwischen sechs und acht Jahre lang pflegebedürftig. Bärbel Schönhof, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft, erklärte, dass die Familienpflegezeit daher unter Umständen nicht ausreiche.
Auch stünden Angehörige vor dem Problem, dass eine häusliche Pflege trotz Teilzeittätigkeit womöglich „nicht zu leisten ist“. Hinzu käme die Frage nach der Finanzierung, wenn auch das Einkommen des pflegenden Angehörigen durch die Familienpflegezeit reduziert ist.
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