■ Pflegeversichert: Klage gegen Sachsen
Frankfurt (Oder) (dpa) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Alleingang der sächsischen Landtagsfraktion bei der Finanzierung der Pflegeversicherung klagen. Die Entscheidung, keinen Feiertag abzuschaffen, sondern die Arbeitnehmer den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen zu lassen, sei verfassungswidrig, sagte DGB-Vize Engelen-Kefer. Sie verletze das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
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