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Pfand für Kunststoff-Flaschen

Bonn (dpa) - Für Getränkeflaschen und -verpackungen aus Kunststoff muß künftig ein Pfandgeld von 50 Pfennig bezahlt werden. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung, die voraussichtlich am 1.Februar nächsten Jahres in Kraft treten wird, hat der Bundesrat am Freitag endgültig gebilligt.

Die Ländervertretung beschäftigte sich auch mit den Investitionshilfen des Bundes zum Ausgleich der Wirtschaftskraft. Gegen das Zwangspfand für Getränkeverpackungen aus Kunststoff hatte es heftigen Widerstand aus der Industrie gegeben. Ziel ist es, die Müllkippen zu entlasten. In der Verordnung werden Handel und Hersteller auch verpflichtet, die leeren Behälter zurückzunehmen und zu verwerten. Verstöße werden mit Bußgeld bis zu 100.000 Mark geahndet. Für Produkte, die bereits vor dem 1.Dezember vertrieben wurden, ist eine Übergangsfrist vorgesehen.