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Petunien-Versuch rechtswidrig?

Berlin (taz) - Der bundesweit erste Freisetzungsversuch mit gentechnisch manipulierten Pflanzen am Kölner Max-Planck -Institut für Züchtungsforschung (s. taz vom 10.3.) verstößt nach Ansicht des umweltpolitischen Sprechers der nordrhein -westfälischen Grünen, Harry Kunz, sowohl gegen das Bundesnaturschutzgesetz als auch gegen das Landschaftsschutzgesetz in NRW. Nach beiden Gesetzen seien Eingriffe in die Natur dann verboten, wenn „Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in erforderlichem Maße auszugleichen sind“. Gentechnisch veränderte Organismen seien jedoch „prinzipiell nicht rückholbar“, argumentiert Kunz, der Eingriff in die Natur folglich auch nicht auszugleichen. Die NRW-Grünen haben noch nicht entschieden, ob sie mit dieser Argumentation im Falle einer Zustimmung des Bundesgesundheitsamtes zu dem Kölner Versuch auch vor Gericht ziehen wollen. Bei dem Versuch sollen etwa 37.000 Petunien, in die ein Maisgen eingesetzt wurde, freigesetzt werden.

Den Düsseldorfer Umweltminister Klaus Matthiesen fordern die Grünen in einem Schreiben auf, die Naturschutzbehören der Stadt Köln und des Regierungspräsidenten Köln zu einem Verbot des Freisetzungsversuchs zu bewegen. Kunz bemängelt an dem geplanten Experiment außerdem, daß die im Abschlußbericht der Enquete-Kommission Gentechnologie geforderte „ökologische Begleitforschung“ bei dem Petunien -Versuch nicht vorgesehen sei.

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