Verbrechen Zwei Wochen nach der rätselhaften Tötung eines 16-Jährigen und dem Angriff auf dessen Begleiterin reklamiert der „Islamische Staat“ die Tat für sich. Generalbundesanwalt überprüft die Mitteilung
BlOCKADEHALTUNG In Hamburg hindern Gegendemonstranten die „Alternative für Deutschland“ an ihrem geplanten Umzug wider das „Asylchaos“
Die Linke beantragt in der Bürgerschaft einen Untersuchungs-Ausschuss zum NSU. Welche Rolle spielten die Sicherheitsbehörden und die Neonazi-Szene?
Hamburger Polizei nahm nach dem Anschlag auf die „Mopo“ neun Jugendliche vorübergehend fest, will sich zu deren Motiven aber nicht äußern.
Mit 38 Teilnehmern bleibt eine NPD-Wahlkampfkundgebung im Herzen Hamburgs überschaubar. 1.000 Menschen demonstrieren gegen Neonazis. Polizei löst Scharmützel aus.
Ermittlungsfehler? Gibt es nicht! Lange hielt die SPD einen NSU-Untersuchungsausschuss für überflüssig. Jetzt lenkt sie überraschend ein.
Die Staatsanwaltschaft wollte den Kriegsverbrecher-Prozess gegen einen Altnazi einstellen. Ein Opferverein hat nun durchgesetzt, dass er angeklagt wird.
Verfassungsschützer verhinderten 1999 ein Verbot des Neonazi-Netzwerks Aktionsbüro Nord wegen Quellenschutzes.
Der Bremer Versuch, den Verfassungsschutz transparenter zu machen und besser zu kontrollieren, ist politisch naiv. Oder durchtrieben.
Die rechte Erzieherin Birkhild T. klagt gegen die taz, weil die ihre Gesinnung offenlegte. Sie will keinen Kaffee auf einem NPD-Fest ausgeschenkt haben.
In Hamburg steht erstmals ein PKK-Aktivist wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ vor Gericht. Doch die Beweislage ist dünn.
Lange versuchten die Behörden zu leugnen, dass es im Westen auch vor der Wiedervereinigung rassistische Morde von Neonazis gab.
Militante Neonazis mischten bei Randale vor der Roten Flora mit. Sicherheitsorgane sehen keine Hinweise auf autonome Nationalisten.
Die Polizei ist verpflichtet, auch für Neonazis das Recht auf Demonstrationen durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, ihnen die Anreise zu einem Aufmarsch zu organisieren.
Die Grüne Jugend forderte beim Nazi-Aufmarsch in Hamburg kostenlose Bus- und Bahnfahrten für Gegner. Die Polizei spendierte nur den Rechten Freifahrten.
Es war noch nie die Stärke der Hamburger Polizei, deeskalierend einzugreifen - das gilt es zu hinterfragen. Besonders eine Situation hätte gewaltfrei gemeistert werden müssen.
Die Polizei ist formal verpflichtet, einen Marsch auf Basis des Demonstrationsrecht durchzusetzen. Aber nicht um jeden Preis!
Der Verfassungsschutz intensivierte die Beobachtung der radikal-islamistischen Szene und sieht keine Fehler bei Ermittlungen zum Neonazi-Untergrund.
Rechtlich ist dem NPD-Aufmarsch in Neumünster wohl nicht beizukommen. Es hilft daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße bekämpft werden.
In Lübeck blockiert ein gesellschaftliches Bündnis einen Neonazi-Aufmarsch. Nazis wittern "Kumpanei" zwischen "linksradikalen Gewalttätern und Polizei".