: Perverse Geldeinnahmequelle
■ Betr.: „Selbstzahler“ (Abschiebe haft), Kurzmeldung, taz vom 1. 12. 94
[...] Abgelehnte AsylbewerberInnen haben es nach ihrer Abschiebung schwer, in der Heimat Fuß zu fassen. Viele von ihnen sind dort von Verfolgung oder Schlimmerem bedroht. Abschiebehäftlinge, die Geld haben (und das sind die allerwenigsten), müssen es behalten können, denn sie brauchen es dringend nach ihrer Abschiebung. Gebrauchen kann die Bezirksregierung in Hannover das Geld aber offenbar auch. Deshalb hat sie keine Skrupel, jenen Passus im Ausländergesetz auszunutzen, der das Kassieren von Haftgebühren bei Abschiebehäftlingen erlaubt. Eine perverse Geldeinnahmequelle, die zu Lasten derer geht, die sowieso schon gebeutelt sind. Lisa Kaut, Bremen
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