piwik no script img

Kameras am StrandPersönlichkeitsrechte verletzt

Foto: Strandkorbfoto: dpa

Viele Webcams an Stränden von Nord- und Ostsee nehmen weit mehr auf als manchem Urlaubern lieb sein dürfte. Bei etwa der Hälfte der schätzungsweise 100 Kameras gebe es Probleme, sagt Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. Problematisch wird es, wenn Menschen auf den Bildern gut erkennbar sind. Das kann bereits einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte darstellen, selbst wenn die Gesichter auf den Bildern im Internet nur gepixelt erscheinen. Es reiche aus, wenn Bekannte die Person durch etwas Auffälliges – wie ihre Kleidung oder das mitgeführte Fahrzeug – erkennen können, sagte Hansen.

Oftmals reiche es bereits aus, die Einstellung des Kamerawinkels zu ändern. Teilweise hilft es auch, die Zoomfunktion auszuschalten. In anderen Fällen müssen die Kameras umgestellt werden. Werden Hinweise der Datenschützer ignoriert, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen