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Per Fax freigestellt

Ärgerlich ist, wenn die ohnehin mageren Zinsen am Jahresende auch noch mit dem Finanzamt geteilt werden müssen. Für Sparer gibt es deshalb die Möglichkeit, Freistellungsaufträge zu erteilen. So bleiben Kapitaleinkünfte bis zu 3.202 Euro (Verheiratete) oder 1.601 Euro (Alleinstehende) im Jahr steuerfrei. Eine wichtige Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein: Der Freistellungsauftrag sollte bei der Bank auch rechtzeitig eintreffen – bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr. Wer Zeit sparen möchte oder einfach ganz spät dran ist, darf sich dazu auch eines Faxgerätes bedienen. Die Oberfinanzdirektion München bestätigte, dass per Fax erteilte Freistellungsaufträge gültig seien. (S 2404 – 26 St 41/42) TAZ