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Archiv-Artikel

in kürze NAZI-KOLLABORATEUR Pension für Papon

Der französische Nazikollaborateur Maurice Papon hat auch nach seiner Verurteilung Anspruch auf seine Pension, muss diese aber an die Opfer der von ihm mitverschuldeten Deportationen abtreten. Dies entschied gestern das höchste französische Verwaltungsgericht. (afp)