Wie plant man sein Sterben? Die 94-jährige Ursula Schütt konsultiert dazu regelmäßig ihren Arzt. In Workshops kann man die Art von Beratung lernen.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.