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Der Hamburger Senat hat gestern das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet. Es soll am 1. August in Hamburg unabhängig davon umgesetzt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die von Bayern geforderte einstweilige Anordnung reagiert, das in Kraft treten des Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes zu verhindern. „Damit hat der Senat in Hamburg rechtzeitig die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass lesbische und schwule Paare ihre Partnerschaft vor einem Hamburger Standesamt in ein Lebenspartnerschaftsbuch eintragen lassen können, sobald das Gesetz in Kraft tritt“, erklärte Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL).
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