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Parteipolitikerinnen treiben §218-Dissenz ab

■ In Bonn kommen sich offenbar CDU-, SPD- und FDP-Frauen in der Frage der Fristenregelung näher

Berlin (dpa/ap/taz) - Wo es um den Paragraph 218 geht, kommen sich Bonner Politikerinnen von CDU, FDP und SPD offenbar immer näher. Die stellvertretende CDU/CSU -Fraktionsvorsitzende Roswitha Verhülsdonk und das SPD -Präsidiumsmitglied Inge Wettig-Danielmeier erklärten gegenüber 'Bild am Sonntag‘, daß eine Strafandrohung die Abtreibungsquote nicht entscheidend senken könne.

Roswitha Verhülsdonk betonte zwar, daß es „bei einer Indikationslösung auch für Gesamtdeutschland bleiben“ müsse, doch sollten Frauen, die abtreiben lassen, strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden: Eine Art Fristenlösung, wie sie bereits von Rita Süssmuth vorgeschlagen wurde, auch wenn die liberaleren CDUlerinnen es bisher peinlichst vermeiden, diesen Begriff in den Mund zu nehmen. Diesem Trick 17 scheinen sich auch SPD- und FDP-Politikerinnen anschließen zu können, zumal alle Parteien inzwischen auf eine wenn auch „verbesserte“ Zwangsberatung pochen.

Auch FDP-Generalsekretärin Cornelia Schmalz-Jacobsen forderte am Samstag in einem Interview mit den 'Stuttgarter Nachrichten‘, daß ein Abbruch in den ersten drei Monaten straffrei bleiben soll. Jedoch müsse eine obligatorische Konfliktberatung vor der Abtreibung gesetzlich verankert werden. Eine räumlich getrennte Beratung, wie sie von der Union immer gefordert wird, komme aber für die FDP nicht in Frage.

Schmalz-Jacobsen kritisierte im übrigen die vom Bonner Justizministerium vorgeschlagene Übergangsregelung mit zweierlei Recht als „sehr prekär“. „Aberwitzig“ findet sie die Vorstellung, daß Frauen aus der BRD, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR abtreiben lassen, nach BRD-Recht bestraft werden sollen. „Ich halte es für undenkbar, daß Staatsanwälte zur Verfolgung von westdeutschen Straftäterinnen in den ostdeutschen Patientenkarteien suchen.“

Gegen eine solche gesamtdeutsche „Schnüffelunion“ ist auch der Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar. In der neuesten Ausgabe der Fachzeitung 'Neue Ärztliche‘ weist Vilmar auf die Gefahr hin, in die die ärztliche Schweigepflicht gerät, wenn gegen betroffene Frauen ermittelt wird. Der evangelische Bischof von Berlin -Brandenburg, Gottfried Forck, hat gegenüber der Zeitung 'Junge Welt‘ die Übernahme der DDR-Fristenlösung abgelehnt. Schwangerschaftsabbruch müsse aber bei Gefährdung des Lebens der Mutter oder bei Vergewaltigungen möglich sein.

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