■ Parteienverbot: Nur als Ultima ratio
Bonn (dpa) – Ein Verbot rechtsextremistischer Organisationen sollte nach Ansicht des Bundestags-Petitionsausschusses nur als letztes Mittel in Betracht kommen. Vordringlich sei die politische Auseinandersetzung mit diesen Gruppen, befanden die Abgeordneten gestern in Bonn. Sie hielten die in einer Eingabe enthaltene Forderung, rechtsextremistische Parteien müßten grundsätzlich verboten werden, weil sie verfassungswidrig seien, für „nicht umsetzbar“. Dennoch müsse es „natürlich“ auch in Zukunft eine Überprüfung dieser Parteien geben.
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