■ Parteienverbot: Nur als Ultima ratio
Bonn (dpa) – Ein Verbot rechtsextremistischer Organisationen sollte nach Ansicht des Bundestags-Petitionsausschusses nur als letztes Mittel in Betracht kommen. Vordringlich sei die politische Auseinandersetzung mit diesen Gruppen, befanden die Abgeordneten gestern in Bonn. Sie hielten die in einer Eingabe enthaltene Forderung, rechtsextremistische Parteien müßten grundsätzlich verboten werden, weil sie verfassungswidrig seien, für „nicht umsetzbar“. Dennoch müsse es „natürlich“ auch in Zukunft eine Überprüfung dieser Parteien geben.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen