: Parteien auf der Jagd nach der schnellen Mark
■ Künftig gibt's pro Wähler eine Mark
Bonn (dpa/taz) – Eine Mark pro Wählerstimme, so einfach wird – im Prinzip – ab 1994 die Parteienfinanzierung aussehen. Außerdem soll Abgeordnetenbestechung jetzt auch in Deutschland richtig teuer werden: bis zu fünf Jahre Knast würde von Brauchitsch ab 1994 riskieren. Das gestern im Bundestag verabschiedete Gesetz war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, in dem wesentliche Teile der bisherigen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt worden waren.
Kernpunkte der Neuordnung sind: Das gesamte Volumen der staatlichen Zuschüsse an die Parteien darf den Betrag von 230 Millionen Mark jährlich nicht übersteigen. Anstelle der bisherigen Wahlkampfkostenerstattung von fünf Mark pro Wahlberechtigten erhalten die Parteien künftig eine Mark für jede tatsächlich abgegebene Stimme. Für die ersten fünf Millionen Stimmen werden je 1,30 Mark gezahlt. Jede zusätzliche Mark, die die Parteien aus Spenden und Beiträgen einnehmen, wird vom Staat mit 50 Pfennig bezuschußt. Die Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Beiträge und Spenden wird auf 6.000 Mark für Ledige und 12.000 Mark für Verheiratete herabgesetzt (derzeit 60.000/120.000 Mark). Unternehmen sollen Spenden überhaupt nicht mehr steuermindernd einsetzen können.
Noch eine Neuerung: Die Bestechung von Abgeordneten im Zusammenhang mit einer Stimmabgabe im Parlament steht künftig unter Strafe. Mit Unterstützung aller Fraktionen und Gruppen beschloß der Bundestag gestern in Bonn, daß Kauf und Verkauf einer Abgeordnetenstimme mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Die ins Strafgesetzbuch aufgenommene Neuregelung gilt für Abgeordnete des Bundestages, des Europaparlaments, der Landtage sowie der Kommunen.
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