piwik no script img

■ ParolenKündigung rechtmäßig

Hamm (AFP) – Wer an seinem Arbeitsplatz fremdenfeindliche Parolen verbreitet, muß mit fristloser Kündigung rechnen. Dies befand gestern das LAG Hamm im Fall eines gekündigten Mitarbeiters der Firma Miele. Das Unternehmen hatte den Arbeiter fristlos entlassen, weil er sich positiv über Neonazis geäußert und im Betrieb wiederholt Ausländer beschimpft haben soll. Damit wurde eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld korrigiert. (Az. 10 Sa 100/94)

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen