■ Parolen: Kündigung rechtmäßig
Hamm (AFP) – Wer an seinem Arbeitsplatz fremdenfeindliche Parolen verbreitet, muß mit fristloser Kündigung rechnen. Dies befand gestern das LAG Hamm im Fall eines gekündigten Mitarbeiters der Firma Miele. Das Unternehmen hatte den Arbeiter fristlos entlassen, weil er sich positiv über Neonazis geäußert und im Betrieb wiederholt Ausländer beschimpft haben soll. Damit wurde eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld korrigiert. (Az. 10 Sa 100/94)
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