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■ SpesenParis lohnt wieder

Bonn (dpa) – Die umstrittene steuerliche Spesenkürzung bei Auslandsreisen wird zum Teil wieder rückgängig gemacht. Bis Ende März dürfen sogar die alten bis Ende 1993 gültigen Reisekostensätze herangezogen werden. Das teilte das Bundesfinanzministerium gestern mit. Ansonsten führen die neuen Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten gegenüber der erst im Verlaufe des Januar rückwirkend eingeführten Regelung in Einzelfällen zu Ent-, aber auch Belastungen. Wichtigste Erleichterung ist, daß die bisher vorgesehenen Höchstbeträge bei mehrtägigen Reisen zum Pauschbetrag werden und somit kein Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen erforderlich ist.

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