: Paragraph 218: "Keine Zwangsuntersuchung"
Düsseldorf (taz) — Laut dem nordrhein-westfälischen Justizministerium ist bisher „nur in einem Fall“ bekannt, daß eine aus den Niederlanden zurückkehrende Frau zwangsuntersucht wurde. Der 'Spiegel‘ hatte berichtet, daß der Bundesgrenzschutz an der deutsch-holländischen Grenze Frauen gynäkologisch untersuchen lasse, um ihnen einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland nachzuweisen. Das Bonner Innenministerium und Düsseldorfer Regierungskreise dementierten die Vorwürfe übereinstimmend, der NRW-Justizminister Rolf Krumsiek bezeichnete sie als „haltlos“. Bei dem bekannten Fall handele es sich um eine Frau, deren Wagen im Januar dieses Jahres wegen eines Drogenverdachts bei der Einreise aus Holland untersucht worden war. Dabei fand man laut Krumsiek „schriftliche Unterlagen“, die auf eine „Abtreibung in einer bekannten niederländischen Klinik hinwiesen“. Ein männlicher Begleiter der Frau habe die Abtreibung eingeräumt. Daraufhin sei der zuständige Staatsanwalt benachrichtigt worden, der der Entnahme einer Blutprobe zugestimmt habe, „um eine Veränderung des Hormonspiegels nach einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch feststellen zu können“. Auch die Frau habe eingewilligt.
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