: Paragraph 218: Ab nach Karlsruhe
■ CSU verteidigt Gang zum Bundesverfassungsgericht
München (afp/taz) — Die CSU hat ihre Entscheidung verteidigt, gegen die vom Bundestag beschlossene Fristenregelung mit Beratungspflicht vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Angesichts der elementaren Fragen der Grundwerte und des Rechtsschutzes müsse die letzte Entscheidung in Karlsruhe herbeigeführt werden, sagte der CSU-Vorsitzende Theo Waigel am Montag in München. Vorwürfe, mit dem Gang nach Karlsruhe mißachte die Union das Votum des Parlaments, seien „indiskutabel“. Er gehe davon aus, daß sich in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion genügend Mitglieder zum Einreichen einer Klage fänden. Bundespräsident Weizsäcker forderte Waigel indirekt dazu auf, das neue Abtreibungsgesetz äußerst streng zu prüfen und gegebenenfalls nicht zu unterschreiben.
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