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Paragr.129a: Ein Jahr ohne Bewährung

Hamburg (taz) - Im 129a-Verfahren gegen den Hamburger Lehrer Fritz Storim hat die Staatsanwaltschaft gestern ein Jahr und drei Wochen Haft ohne Bewährung gefordert. Wie berichtet, wird dem Pädagogen vorgeworfen, durch den Abdruck von zwei Redebeiträgen in der 'Hamburger Infosammlung Sabot‘ die Rote Armee Fraktion (RAF) unterstützt zu haben.

In seinem Plädoyer stützte Staatsanwalt Krauß seine Unterstützungsthese auf einen Abgleich mit der RAF-nahen Zeitschrift 'Zusammen kämpfen‘. Die Ankläger seien dabei zu dem Schluß gekommen, daß es zwischen 'Zusammen kämpfen‘ und den 'Sabot'-Beiträgen thematische Übereinstimmungen gebe. So wurde in den inkriminierten Beiträgen u.a. auch die Forderung nach Zusammenlegung der politischen Gefangenen erhoben und ein Wandbild mit der Aufschrift „Die revolutionäre Front organisieren“ abgedruckt. Diese Parolen würden auch von der RAF propagiert.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft werden solche inhaltlichen Beiträge auch nicht durch die Pressefreiheit gedeckt, weil sich 'Sabot‘ nicht an die Öffentlichkeit, sondern an die Szene richte. Krauß: „Pressefreiheit ist nicht schrankenlos.“ Damit trat der Ankläger den Protesten der Deutschen Journalisten Union (dju) entgegen, die den Prozeß als Eingriff in die Pressefreiheit angeprangert hatte. Ob der Ankläger allerdings nunmehr auch gegen die 'taz‘ und 'Hamburger Rundschau‘ ein 129a-Verfahren einleiten wird, die ebenfalls die Artikel abgedruckt hatten, ließ Krauß in seinem Plädoyer offen.

Ein Urteil wird für den kommenden Donnerstag nachmittag erwartet, nach dem am Morgen die Verteidigung das Wort hat.

KuA