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Panzer nicht wasserdicht

■ Reeder wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor Gericht

Kiel (taz) – Für Schlagzeilen gesorgt hatte der Fall vor zweieinhalb Jahren. Seit gestern nun muß sich der Reeder Karl-Heinz Baase wegen Panzer-Schmuggelns vor dem Landgericht Kiel verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schiffahrtskaufmann aus einem kleinen Dorf bei Rendsburg einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Der 54jährige hatte 1992 einen Seefrachtvertrag über den Transport von 16 aus der ehemaligen Tschechoslowakei stammenden Panzern vom polnischen Szczecin über den deutschen Nord-Ostsee- Kanal ins ferne Syrien abgeschlossen. Er war jedoch nicht im Besitz der dafür nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erforderlichen Genehmigung.

Die „MS Godewind“ hatte Mitte Januar 1992 in Szczecin die brisante Fracht an Bord genommen. Ende Januar, wenige Tage vor dem Erreichen des Zielhafens in Syrien, war das Schiff im Mittelmeer von einem Zerstörer der Bundesmarine gestoppt und zur Umkehr aufgefordert worden. Das Bundesverkehrsministerium hatte die Weiterfahrt untersagt. Mitte Februar wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Panzer in Szczecin wieder entladen. Zuvor hatten Beamte der Staatsanwaltschaft und des Bundesgrenzschutzes, die per Hubschrauber auf offener See auf das Schiff abgeseilt wurden, die illegale Fracht inspiziert.

Nachdem der Angeklagte während der fast zwei Jahre dauernden Ermittlungen geschwiegen hatte, war er gestern vor der Siebten Großen Strafkammer des Landgerichtes bereit, auszusagen. Karl-Heinz Baase, der außer der „MS Godewind“ acht weitere Küstenmotorschiffe fahren läßt, erklärte vor Gericht, ein Hamburger Makler, mit dem er seit Jahren zusammenarbeite, habe ihm telefonisch diese Fracht angeboten. Als Preis für den Frachttransport seien 210.000 Mark vereinbart worden. „Es waren im Vergleich zu den üblichen Preisen ein paar Groschen mehr als normal, aber nicht überdimensional“, meinte der Schiffahrtskaufmann, der nach eigenen Angaben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 100.000 bis 150.000 Mark hat.

Er habe die Fracht nicht als Risiko gesehen, meinte der 54jährige. Im nachhinein sei es ein schlechter Preis gewesen, „der Risiko-Zuschlag war sehr klein“, so Baase vor Gericht. Es sei das erste Mal gewesen, daß er Panzer auf seinem Schiff transportiert habe.

Nach Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte bei der Durchsuchung seiner Geschäftsräume erklärt, ihm sei nicht bekannt gewesen, daß für die Beförderung von Kriegswaffen eine ausdrückliche Genehmigung der Bundesregierung erforderlich sei. Immerhin sieht das Kriegswaffenkontrollgesetz für Verstöße dieser Art Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren vor. Kersten Kampe

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