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Pannen bei der Euro-Prägung

DÜSSELDORF dpa/afp ■ Die Pannenserie bei der Herstellung von Euro-Bargeld reißt nicht ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte gestern, dass die Auftragsvergabe der Bundesschuldenverwaltung (BSV) in Bad Homburg zur Prägung von Ein- und Zwei-Euro-Münzen rechtswidrig war. Das gesamte Verfahren musste neu aufgerollt werden, ist inzwischen aber abgeschlossen. Die Prägung habe sich nicht verzögert, da die Münzstätten die ganze Zeit über ausgelastet gewesen seien, erklärte ein BSV-Sprecher. Das britische Unternehmen British Mint hatte geklagt, nachdem drei Tochterunternehmen der Deutsche Nickel-Werke AG die Ausschreibung für sich entschieden hatten. Dies verstoße gegen die Vorschrift, den Auftrag an mehrere Wettbewerber aufzuteilen. Die Briten wurden bei der erneuten Vergabe berücksichtigt.

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