■ JUSTIZ: Palästinenser-Kinder werden eingebürgert
Berlin. In Deutschland geborene Kinder von Palästinensern aus dem Libanon müssen eingebürgert werden, sofern sie sich fünf Jahre rechtmäßig in der BRD aufgehalten haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Palästinenser seien entgegen der Meinung des Bundesinnenministers und des Berliner Senats Staatenlose, was wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung sei. Die ursprünglich von Großbritannien für das Mandatsgebiet Palästina im Jahre 1925 geschaffene sogenannte palästinensische Mandatszugehörigkeit sei nach dem Rückzug der Briten im Mai 1940 aus dem Nahen Osten untergegangen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen