■ PORNOGRAPHIE: Acht Monate Haft für Video-Verbreitung
Moabit. Wegen Verbreitung von pornographischen Videos wurde ein 48jähriger Fotograf zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Ein Schöffengericht versagte dem Angeklagten das Aussetzen der Strafverbüßung zur Bewährung, weil er die Delikte während einer Bewährungszeit verübte. Die Staatsanwältin hatte zehn Monate Haft beantragt. Der Angeklagte hatte seit den siebziger Jahren die Herstellung und Verbreitung von Pornographie zu seiner Lebensgrundlage gemacht.
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