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PDS klagt gegen SPD und CDU

Berlin. Die PDS-Fraktion des Abgeordnetenhauses hat vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof eine »Organklage« gegen die Koalitionsfraktionen CDU und SPD wegen Mißachtung der Oppositionsrechte eingereicht. Es sei »vermutlich die erste Klage überhaupt« vor dem erst vor wenigen Wochen konstituierten Landesverfassungsgericht, sagte gestern der Prozeßvertreter der Fraktion, Rechtsanwalt Axel Görg.

Anlaß ist das im November 1991 vom Abgeordnetenhaus verabschiedete sogenannte 3. Mantelgesetz, das die Übertragung des Landesbeamtenrechts auf den Ostteil der Stadt regelt. Die PDS-Kritik bezieht sich auf die Behandlung der Lehrer aus den östlichen Bezirken Berlins, die durch das Mantelgesetz in mehreren Punkten schlechter als ihre Westkollegen gestellt würden. So würden ihre Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkannt und ihr Zugang zu Ämtern von erschwerten Voraussetzungen abhängig gemacht.

Formal richtet sich die Klage gegen das Gesetzgebungsverfahren. Der fragliche Teil des 3. Mantelgesetzes sei erst einen Tag vor der Verabschiedung im Plenum im Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses eingebracht und unter Zeitdruck ohne inhaltliche Debatte behandelt worden, sagte der rechtspolitische Sprecher der PDS-Fraktion, Prof. Horst Kellner. Es habe zudem keine zwei Lesungen gegeben, wie es zwingend vorgeschrieben sei. adn

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