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■ PDS-VermögenFreispruch beantragt

Berlin (dpa) - Im Prozeß um die Verschiebung von 107 Millionen Mark aus dem PDS-Vermögen im Herbst 1990 hat die Staatsanwaltschaft gestern Freispruch aus Mangel an Beweisen beantragt. Es sei nicht auszuschließen, daß die angeklagten PDS-Funktionäre sich durch die Stimmung in der Parteiführung zu ihrem Handeln aufgefordert fühlten. Ein Vorsatz zur Untreue sei nicht nachzuweisen, sagte der Staatsanwalt.

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