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PDS-Prozeß: Gericht befangen?

Berlin (dpa) — Der Prozeß um die Verschiebung von 107 Millionen Mark der PDS ins Ausland begann gestern mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung. Die Vertreter der drei angeklagten ehemaligen Parteifunktionäre warfen dem Gericht politische Voreingenommenheit vor. Den beiden ehemaligen PDS-Finanzmanagern Wolfang Pohl und Wolfgang Langnitschke sowie dem Hallenser Parteifunktionär Karl-Heinz Kaufmann wird Untreue zur Last gelegt. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren.

Am ersten Verhandlungstag des mit Spannung erwarteten Prozesses begründeten die Verteidiger den Befangenheitsantrag mit vorangegangenen Entscheidungen über die Untersuchungshaft. Darin hätte das Gericht „einseitige politische Spekulationen“ angestellt, betonte Rechtsanwalt Henning Spangenberg. Das Gericht hatte unter anderem ausgeführt, daß die Gefahr bestünde, Pohl und Langnitschke könnten von seiten des PDS-Parteivorstands beeinflußt werden. Die Ermittlungen hätten dafür aber keinen Anhaltspunkt gegeben. „Es besteht der Verdacht, die Kammer ist mit politischem Eifer bei der Sache“, erklärte Spangenberg.

Zuvor hatte das Gericht das Verfahren gegen den vierten Angeklagten, einen 60jährigen Geschäftsmann aus Bocholt, wegen der vermuteten Finanzschiebereien abgetrennt.

Am vergangenen Freitag hatte der Angeklagte einen Herzinfarkt erlitten und befindet sich jetzt auf der Intensivstation.