■ PALÄSTINENSER: Einbürgerung klar
Berlin (dpa) — Kinder von Palästinensern aus dem Libanon haben wie deren Eltern ein Recht auf Einbürgerung, sofern sie sich fünf Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik aufgehalten haben. Das hat das Berliner Oberverwaltungsgericht entschieden (Az: OVG5B43.90). Die Palästinenser seien entgegen der Meinung des Innnenministeriums Staatenlose, was wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung sei.
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