: Ozonwerte am Jackenkragen
■ Freiwillige vor: Mit einem Modellversuch wollen die Hamburger Grünen die individulle Ozonbelastung ermitteln
Das Wetter wird immer besser, doch die meisten HamburgerInnen stöhnen. Viele fühlen sich schlapp, klagen über Kopfschmerzen oder Husten. Einige bekommen im wahrsten Sinne des Wortes keine Luft mehr. Kommen diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen wirklich von den in diesen Tagen wieder sehr hohen Ozonwerten?
Die Hamburger GAL-Fraktion will jetzt mit einer Ozon-Kampagne Frau bzw. Mann direkt an den Kragen gehen. 25 HamburgerInnen sollen im Selbstversuch ihre individuelle Ozon-Belastung messen; zwei Wochen lang werden die Testpersonen mit einer „Ozon Monitor Card“ am Revers herumlaufen. Die Messung des Ozonwertes funktioniert ähnlich wie Lackmuspapier: in die scheckkartengroße Plastikhülle werden Streifen eines Filterpapieres geschoben, die sich bei Kontakt mit Luft verfärben und so im Vergleich mit einer am Rand aufgedruckten Farbskala die Höhe der Ozonbelastung anzeigen. Mit dieser Methode soll ein kurzzeitiger Ozonhöchstwert in einer Stunde sowie ein durchschnittlicher Langzeitwert über acht Stunden gemessen werden. Die ProbandInnen vermerken Uhrzeit, Datum, Ort und Höhe der ermittelten Konzentration sowie ihren jeweiligen Gesundheitszustand.
Daß dieser Modellversuch keine wissenschaftliche Untersuchung ist, ist der GAL-Fraktion klar. Aber „aus Prozentzahlen sollen Menschen werden. Die Menschen sollen erkennen, welchen Belastungen sie ausgesetzt sind“, meinte Alexander Porschke, umweltpolitischer Sprecher, bei der gestrigen Vorstellung. Und nicht nur das. „Wir wollen etwas gegen die Ozonbelastung tun. Es gibt gute Messungen, aber es gibt keine Konsequenzen in der Politik,“ formulierte GAL-Verkehrsexperte Martin Schmidt.
Konsequent wären daher Abgassenkungen, die die GAL durch Reduzierung des Autoverkehrs erreichen will. Bei einem Ozon-Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (ein Wert, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) als gesundheitsschädlich angegeben wird) soll in und um Hamburg eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf Autobahnen gelten sowie ein Fahrverbot für nichtschadstoffarme Fahrzeuge. Verordnungen, die, so Schmidt, keiner neuen gesetzlichen Regelung bedürften. „Unsere Forderungen sind nach Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung einfache behördliche Maßnahmen“. Denn der besagt unter anderem, daß die Behörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Abgasen auf bestimmten Straßen das Fahren einschränken oder verbieten kann.
Wer sich an der Ozon-Kampagne der GAL als Versuchsperson beteiligen möchte, kann sich bis zum kommenden Freitag bei der GAL-Fraktion unter der Telefonnummer 3681-2674 melden.
Tammo Löffler
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