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■ Gut zu wissenOzon-Plaketten

Ab heute werden die amtlichen Plaketten für die Befreiung von einem Fahrverbot bei Ozonalarm ausgegeben. Ausnahmegenehmigungen können ab 27.7. an den örtlichen Polizeiabschnitten des Wohnsitzes beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilt das Landeseinwohneramt, die Dekra oder der TÜV.

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