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Out of area oder nicht?

■ BVG urteilt im Juli über Militäreinsatz

Karlsruhe (AP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird seine Entscheidung über die Zulässigkeit deutscher Mililtäreinsätze außerhalb des Nato-Vertragsgebiets am 12. Juli verkünden. Vor dem 2. Senat werden die Klagen der SPD-Bundestagsfraktion behandelt, die sich gegen die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an Überwachungsmaßnahmen von WEU und Nato in der Adria, an Awacs-Flügen über Bosnien-Herzegowina und an UNO- Aktionen wie die in Somalia richten. Das BVG muß klarstellen, ob das Grundgesetz in seiner derzeitigen Fassung „out-of-area“-Einsätze der Bundeswehr zuläßt oder ob es nur humanitäre oder auch friedenserhaltende Maßnahmen einschließlich Kampfeinsätzen erlaubt. Ungeklärt ist auch, ob die Bundesregierung über die Einsätze allein oder nur mit dem Parlament bestimmen kann.

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