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Otto darf

Die Fernsehproduktion „Otto die Serie“ darf weiter gesendet werden. Die Zivilkammer 8 des Hamburger Landgerichts hat am Dienstag die Klage des Edgar-Wallace-Filmkomponisten Peter Thomas gegen den Rüssl-Musikverlag des ostfriesischen Komikers Otto Waalkes abgewiesen. Der Komponist hatte den Verlag auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt, weil in der Serie kurze Ausschnitte der alten Edgar-Wallace-Filme umgearbeitet wurden, ohne die Originalmusik zu verwenden.

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