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Otremba muß zahlen

Die Bauträgergesellschaft Otremba muß einem Anwohner des „Grand Hotel Esplanade“ am Lützowufer eine Abfindung in Höhe von 100.000 Mark zahlen. Damit wies das Kammergericht eine Berufung der Gesellschaft zurück. In dem 1985 geschlossenen Vertrag verzichtete der Hauseigentümer auf sein Klagerecht. Hierfür sollte er 100.000 Mark erhalten. Nach einer Anzahlung von 30.000 Mark versuchte die Mutter des Klägers, die als Mieterin in seinem Haus wohnte, eine einstweilige Anordnung gegen den Hotelbau zu erreichen. Darauf forderte Otremba die erste Rate zurück. Die Bauträgergesellschaft hat mit insgesamt neun Hauseigentümern Abfindungsverträge in Höhe von je 100.000 Mark abgeschlossen. Sie vertrat dabei die Auffassung, daß die Vereinbarung auch für die Mieter gelte.

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