Ostertorwache: Weg mit dem Knast
■ Kundgebung gegen Bremer Abschiebehaft
Kurz vor den gestrigen Bränden demonstrierten etwa 150 Menschen vor der Abschiebehaft Ostertorwache. Anlaß waren die jüngsten Vorfälle: - Im Februar zog sich der kurdische Jugendliche Halim B. bei einem Suizidversuch schwere Verletzungen zu. - Lebensgefährliche Verbrennungen erlitt am 30.6. ein Kurde, der seine Zelle in Brand gesetzt hatte. - Am 5.7. setzte ein 21jähriger Flüchtling aus dem Tschad ein um die Beine gewickeltes Betttuch in Brand. Er blieb unverletzt, wird aber wegen Suizidgefahr im ZKH Ost behandelt. - Am vergangenen Dienstag versuchte ein Flüchtling aus Togo, sich in der Zelle zu erhängen. Er sitzt in Abschiebe-haft, nachts sogar in Einzelhaft. "Wegen der Suizidgefahr“, begründet das Innenressort, während das Krankenhaus die Aufnahme wegen „mangelnder Suizidgefahr“ verweigerte.
Bei der vom Anti-Rassismus-Büro (Arab) organisierten Kundgebung gestern sprachen sich alle RednerInnen, darunter mehrere Anwälte, gegen die Abschiebehaft aus. Rechstanwalt Eberhard Schultz erinnerte daran, daß das Landgericht im August 1994 die Ostertorwache als „menschenunwürdig“ bezeichnete. Außerdem verwies er auf das Greifswalder Verwaltungsgericht (taz vom 18. und 19.7), das für die Abschiebehaft im Rahmen eines Polizeigewahrsams „keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage“ sieht.
Meldepflicht statt Abschiebehaft, forderten auch die Asylgruppe Ostertor und das Arab. Der zum Jahresende geplante Umzug der Abschiebehaft ins Blockland beinhalte möglicherweise eine Verschlimmerung: Die dort vorgesehene Unterbringung in Einzelzellen forciere die Isolation der Flüchtlinge. Der Suizidversuch des Togolesen wäre dort sicher tödlich verlaufen, vermuten die Asylgruppen. dah
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