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Ost rechtfertigt Nachrichtensperre

■ Rund 100 Journalisten protestierten gegen Behinderung der Berichterstattung über die im Libanon entführten deutschen Geiseln Schmidt und Cordes

Berlin (taz) - Den von Journalisten erhobenen Vorwurf der Pressezensur mochte Regierungssprecher Ost nicht auf sich sitzen lassen. „Es geht um das Leben von Menschen“, rechtfertigte er am Samstag die totale Nachrichtensperre der Bundesregierung über die im Libanon entführten Deutschen Schmidt und Cordes. Ein Anspruch auf Auskunft bestehe nicht, sagte Ost, wenn dadurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könne. Der Vorwurf, die Bundesregierung entziehe sich mit der Nachrichtensperre der grundrechtlich geschützten Kontrollfunktion durch die Presse, war am Samstag in Bonn in einer von rund 100 Journalisten veröffentlichten Protesterklärung erhoben worden. Der Initiator der Veranstaltung, der Essener Publizist Werner Schlegel, bekräftigte gestern nochmals diese Vorwürfe und wies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 (BVerfG 33/1) hin, in dem festgestellt worden war, daß staatliche Nachrichtensperren ohne verfassungskonforme Rechtsgrundlage unzulässig sind. Im übrigen stehe nach wie vor der Beleg dafür aus, daß das Leben der beiden Geiseln durch eine ungehindete Berichterstattung gefährdet sei. I.H.

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