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Ost-Feuerwehrmann erstritt mehr Geld

Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat den öffentlichen Dienst in Berlin verpflichtet, bei der übertariflichen Bezahlung der Beschäftigten im Ostteil keine Unterschiede zu machen. Mit dem am Donnerstag ergangenen Urteil hatte die Klage eines Brandschutzmeisters Erfolg. Als Bediensteter der Feuerwache Mitte muß er nach dem höheren Westtarif bezahlt werden, obwohl er nicht im Westen der Stadt eingesetzt war. Zur Begründung hieß es, der Senat gewähre allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes, die vorübergehend nach Westberlin entsandt waren und danach wieder im ehemaligen Ostsektor arbeiten, nach ihrer Rückkehr weiterhin den Westtarif. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts um eine übertarifliche Bezahlung. Denn nach der Rechtslage haben ostdeutsche Arbeitnehmer nur für die Zeit Anspruch auf den Westtarif, in der sie zur Arbeit nach Westberlin entsandt werden. Der Senat halte sich jedoch nicht an die Rechtslage, sondern gewähre den in Westberlin eingesetzten Arbeitnehmern nach ihrer Rückkehr weiterhin den Westtarif. Das Urteil kann zu zahlreichen Gehaltsnachzahlungen führen.AP

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